Insolvenzverfahren über Magellan Maritime Services eröffnet
· Insolvenzverfahren wurde am 1. September 2015 eröffnet · Gläubiger werden zur Forderungsanmeldung aufgefordert · Gläubigerversammlung am 18. Oktober 2016
Am 1. September 2016 hat das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magellan Maritime Services GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt von Reimer Rechtsanwälte bestellt. Dieser fungierte im zurückliegenden Insolvenzeröffnungsverfahren bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter. Magellan Maritime Services hatte am 30. Mai 2016 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Hamburg gestellt.
Alle bekannten Gläubiger werden nun kurzfristig angeschrieben und aufgefordert, ihre Forderungen und Rechte beim Insolvenzverwalter geltend zu machen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um rund 8.700 Kapitalanleger, die bei Magellan investiert haben. In dem Schreiben wird auch umfassend erläutert, wie und bis wann die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden sind.
Die erste Gläubigerversammlung hat das Insolvenzgericht auf den 18. Oktober 2016 in Hamburg anberaumt. Zur Vorbereitung dieses Termins wird der Insolvenzverwalter die Gläubiger bis Ende September 2016 in einem weiteren Schreiben über den aktuellen Stand der Sanierungsbemühungen und mögliche Lösungsszenarien informieren.
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