Insolvenzverfahren P&R
Insolvenzverfahren P&R: Containervermietung und -verwertung durch Corona-Krise bislang nicht beeinträchtigt - Forderungsprüfung soll bis zum Herbst abgeschlossen sein
Die Vermietung
und Verwertung der Container im Zuge der Insolvenzverfahren der deutschen
P&R Containervertriebsgesellschaften sind bislang durch die Corona-Krise
nicht beeinträchtigt.
„Uns erreichen
verständlicherweise eine Vielzahl von Anfragen der Anleger, die sich Sorgen
machen, ob die Containerverwertung durch die Krise beeinträchtigt wird. Wir
haben dieses Thema im ersten Quartal 2020 intensiv begleitet und konnten so
sicherstellen, dass die Containerverwertung nicht beeinträchtigt wurde.
Insbesondere gab es bislang keine negativen Auswirkungen auf die
Nachfrageseite. Es kam im Gegenteil eher zu einer erhöhten Nachfrage nach
Containern, weil sich gleichzeitig das Angebot verringerte, auch weil
Neucontainer in China herstellt werden und dort die Produktion teilweise komplett
heruntergefahren war. Auch die Mieten konnten bislang planmäßig eingezogen
werden. Es gab bislang keine Ausfälle und keine Verzögerungen. Ob dies so
bleibt, kann natürlich niemand garantieren. An unserem Ziel, aus dem
Containerportfolio Erlöse von über 1 Milliarde Euro für die Gläubiger zu
erwirtschaften, hat sich nichts geändert“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael
Jaffé.
Es wurden
frühzeitig alle Vorkehrungen dafür getroffen, dass die Funktionsfähigkeit des
Abwicklungsteams ebenso wie der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter
sichergestellt und weiterhin gewährleistet ist. Bis Ende März 2020 wurden aus
der planmäßigen Verwertung der vorhandenen Container rund 325 Millionen Euro
realisiert.
Die
Insolvenzverwalter streben weiterhin an, die ersten Abschlagsverteilungen in
den verschiedenen Insolvenzverfahren noch im laufenden Jahr auf den Weg zu
bringen, auch wenn hierfür noch umfangreiche Vorbereitungsarbeiten notwendig
sind. Dies gilt etwa in Bezug auf die Verteilung der Gelder zwischen den
Insolvenzverfahren, es müssen aber auch formale Punkte wie die Bankverbindungen
der rund 54.000 Gläubiger noch einmal überprüft werden.
Gläubiger können
nur an einer Abschlagsverteilung teilnehmen, wenn ihre Forderung geprüft und
festgestellt ist. Dies setzt weiterhin den Abschluss einer
Vergleichsvereinbarung voraus, denn nur auf der Basis der darin enthaltenen
Erklärungen kann eine Forderungsfeststellung erfolgen.
Derzeit arbeiten
die Rechtsanwälte der Kanzlei ebenso wie das Abwicklungsteam intensiv daran,
die letzten Vergleichsvereinbarungen in den noch offenen Fällen (meist
Erbfälle) bis zum Sommer erstellen und verschicken zu können. Die Gläubiger
werden gebeten, die ihnen gestellten Rückfragen möglichst rasch zu beantworten
und auch die Vergleichsvereinbarungen möglichst zeitnah zurückzuschicken, damit
sie keine Nachteile erleiden und im schlimmsten Fall an der ersten
Abschlagsverteilung nicht teilnehmen können.
Der Rücklauf der
bislang versandten Vergleichsvereinbarungen ist weiter äußerst positiv. In
fortgesetzten gerichtlichen Prüfungsterminen konnten über alle Verfahren hinweg
rund 80.000 Forderungen der Anleger geprüft und festgestellt werden.
Für die noch
offenen Fälle und die bislang noch nicht eingereichten Vergleichsvereinbarungen
wurden vom Amtsgericht München die Prüfungstermine auf den 18.06.2020 vertagt.
In diesem Termin werden erneut mehrere tausend Forderungen festgestellt werden
können. Mit einer weiteren Vertagung in den Herbst ist angesichts der hohen
Zahl von Forderungsanmeldungen zu rechnen.
Gläubiger können
das Prüfungsergebnis für ihre eigene Forderung mit der ihnen in den Anschreiben
des Insolvenzverwalters zur Forderungsanmeldung oder zum Vergleich mitgeteilten
PIN-Nummer im Gläubiger-Informations-System (GIS) auf der Homepage der Kanzlei
JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter (www.jaffe-rae.de/GIS) abfragen. Nur
falls eine Forderung ganz oder teilweise bestritten wird, würde der jeweilige
Gläubiger entsprechend per Anschreiben vom Insolvenzgericht informiert.
Über die weiteren Schritte in den Insolvenzverfahren und relevante aktuelle Entwicklungen werden die Gläubiger über Pressemitteilungen sowie die dafür eingerichtete Webseite www.frachtcontainer-inso.de informiert. Dort finden sich auch aktualisierte Erläuterungen zu einzelnen Themen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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