Insolvenzplan für die GERRY WEBER International AG ist rechtskräftig
Beschwerden zurückgewiesen
Diese Bestimmung in der InsO sieht vor, dass eine Beschwerde in einem beschleunigten Verfahren zurückgewiesen werden kann, wenn die Nachteile einer Planverzögerung die möglichen Nachteile für die Beschwerdeführer überwiegen.
Sachwalter Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH: "Nachdem der Insolvenzplan Rechtskraft erlangt hat, ist nun der Weg frei, um GERRY WEBER einen Neustart zu ermöglichen. Dieses Verfahren ist ein Musterbeispiel, wie durch den intelligenten Einsatz des Insolvenzrechts zügig eine nachhaltige Sanierung mit bestmöglicher Gläubigerbefriedigung erreicht werden kann."
Johannes Ehling, Vorstandssprecher der GWI AG: "Das ist eine großartige Nachricht für unser Unternehmen und seine Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner. Schon in wenigen Wochen wird GERRY WEBER wieder in einen Normalbetrieb umschalten können, und zwar finanziell saniert und mit einem klaren Konzept für die Zukunft."
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