22.03.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzantrag Alemannia Aachen GmbH

Gesamter Aufsichtsrat der insolventen Alemannia Aachen tritt zurück

Schweren Herzens haben sich Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH aufgrund der zu beachtenden rechtlichen Vorschriften entschlossen, am heutigen Tag Insolvenzantrag beim Amtsgericht Aachen einzureichen.


Schweren Herzens haben sich Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH aufgrund der zu beachtenden rechtlichen Vorschriften entschlossen, am heutigen Tag (21.03.17) Insolvenzantrag beim Amtsgericht Aachen einzureichen. Der Antrag wurde wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Dieser Schritt war erforderlich geworden, nachdem trotz intensivster Bemühungen unter anderem die Verhandlungen mit einer Investorengruppe bis in die vergangene Woche ohne Erfolg geblieben waren. Die Option, gemeinsam mit einem starken Investor eine Rückkehr in den Profifußball anzustreben, scheiterte trotz guter sportlicher Leistung nicht zuletzt an der nach wie vor ablehnenden Haltung großer Teile von Fangruppierungen sowie an Rechtsunsicherheit infolge des zuletzt vom BFH erlassenen Beschlusses zur möglichen Besteuerung von Sanierungsgewinnen.

Der TSV Alemannia Aachen e.V. ist durch den Insolvenzantrag nicht betroffen. Gleichzeitig erklärt der Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH gemeinschaftlich seinen Rücktritt. 

Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Christian Steinborn: „Wir bedauern zutiefst, dass diese Maßnahmen trotz des unermüdlichen Einsatzes von Mitarbeitern und der Unterstützung unserer Sponsoren, denen wir zu Dank verpflichtet sind, alternativlos geworden sind. Der Insolvenzantrag ist ein für alle sehr schwerer Schritt, stellt aber in der schwierigen Gesamtsituation die einzige Handlungsalternative dar. Wir werden auch nach dem Rücktritt die dann neuen Verantwortlichen nach besten Kräften unterstützen, um diesem einzigartigen Klub doch noch eine wirtschaftliche Perspektive zu ermöglichen.“

Es wird erwartet, dass das Gericht die ersten Weichen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs stellen und einen vorläufigen Insolvenzverwalter ernennen wird.


Bild: © RAWKUS

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