29.09.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft AVANA Invest GmbH

Insolvenzverfahren der Münchner Invstmentgesellschaft AVANA

Fonds als Sondervermögen nicht betroffen – Verwaltung der Fonds weiter sichergestellt


Die Münchener Fondsverwaltungsgesellschaft AVANA Invest GmbH ist insolvent. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 11.09.2020 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AVANA Invest GmbH gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Restrukturierungsexperte Dr. Matthias Hofmann von der Kanzlei Pohlmann Hofmann bestellt.


Nach den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) unterliegt die AVANA Invest GmbH aufgrund der BaFin-Erlaubnis als Kapitalverwaltungsgesellschaft der Aufsicht der BaFin. Jedes BaFin-regulierte Unternehmen muss eine eintretende oder drohende Insolvenz zuerst dort anzeigen. Im zweiten Schritt – nach einer Prüfung – stellt dann die BaFin beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag, wobei ausschließlich die BaFin, nicht aber das jeweilige Unternehmen zur Insolvenzantragstellung berechtigt ist.


Im Fall eingetretener Zahlungsunfähigkeit muss dies die Geschäftsleitung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft der BaFin anzeigen, im Fall drohender Zahlungsunfähigkeit kann sie dies vorsorglich tun. Von der letztgenannten Möglichkeit hat AVANA Gebrauch gemacht und der BaFin die drohende Zahlungsunfähigkeit wegen mittelfristig drohender Zahlungspflichten angezeigt. Die BaFin hat sich in der Folge zum Insolvenzantrag entschieden. Dies ist die erste Insolvenz einer nach dem im KAGB geregelten Investmentrecht regulierten Kapitalverwaltungsgesellschaft.


Geschäftsbetrieb bei AVANA läuft weiter

Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Matthias Hofmann konnte sich mit seinem Team in den beiden Wochen nach dem Insolvenzantrag bereits einen Überblick über die aktuelle Situation verschaffen. Der Geschäftsbetrieb der AVANA Invest wird für die bestehenden Mandate vorerst ohne Einschränkungen fortgesetzt.

In enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der AVANA Invest GmbH arbeitet Hofmann mit seinem Team an Lösungen mit dem Ziel einer geordneten Übertragung der Fonds und der Fondsverwaltung an andere Gesellschaften. „Wir konnten in den vergangenen Tagen bereits einige erfolgversprechende Gespräche führen, so dass wir Grund für Optimismus haben“, so der vorläufige Insolvenzverwalter. Lösungen für alle Geschäftsbereiche der AVANA Invest GmbH sollen voraussichtlich bis spätestens Ende November 2020 gefunden sein.


Verwaltete Fonds als Sondervermögen nicht von Insolvenz betroffen

Die Anleger – nahezu ausschließlich institutionelle Anleger und Family Offices – sind transparent über den Insolvenzantrag und die vorläufige Insolvenzverwaltung informiert. Für die Anleger ergeben sich angesichts der vorliegenden Sonderkonstellation zunächst keinerlei Auswirkungen. Die verwalteten Fonds sind als Sondervermögen nicht Gegenstand des Insolvenzverfahrens und haften insbesondere nicht für Schulden der AVANA Invest GmbH. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen des KAGB sind die Fondsvermögen geschützt.



Über Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter Rechtsanwälte:

Pohlmann Hofmann gehören mit über 60 Mitarbeitern, hiervon 20 Berufsträgern, und Büros in München, Augsburg, Ulm und Miesbach zu den führenden Kanzleien für Restrukturierung und Insolvenzrecht im süddeutschen Raum. Schwerpunkte der Tätigkeit der Kanzlei bilden Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Insolvenzverfahren, die Begleitung von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren und die Abwicklung und Begleitung von Insolvenzverfahren


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