Insolventer Coburger Pflegedienst: Sozialstation Lichtblick sucht Investor
Mit Beschluss vom 20. Juni hat das Amtsgericht Coburg dem Insolvenzantrag der Sozialstation Lichtblick GmbH stattgegeben.
Damit befindet sich der Pflegedienstleister aktuell in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. „Unser Ziel ist es jetzt, die Optionen für das Unternehmen zu prüfen und schnellstmöglich eine Lösung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden und Gläubiger zu finden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg von der Kanzlei Tiefenbacher Insolvenzverwaltung | Restrukturierung. Er wurde vom Gericht zum (vorläufigen) Insolvenzverwalter bestellt. Erste Hürden im Verfahren wurden bereits genommen, wie Dr. Nils Freudenberg weiter berichtet: „Der Geschäftsbetrieb läuft trotz der Herausforderungen lückenlos weiter; die Löhne und Gehälter sind durch das Insolvenzausfallgeld bis September gesichert. Auch das Team ist weiter hoch motiviert und kann sich voll und ganz auf die Hauptsache konzentrieren: die Betreuung der Patienten.
Ein strategischer Investor wäre die Lösung
Der Coburger Pflegedienst mit seinen 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist in eine wirtschaftliche Krisensituation geraten, die im regulären Betrieb nicht bewältigt werden konnte; das Unternehmen drohte, seinen Zahlungsverpflichtungen zuletzt nicht mehr vollumfänglich nachkommen zu können. Der eingereichte Insolvenzantrag wurde somit unumgänglich. „Wir haben sofort einen strukturierten Investorenprozess für die Sozialstation Lichtblick angestoßen. Das Ziel ist es, einen strategischen Investor zu finden, der den Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Kunden eine sichere Perspektive bietet. Wir suchen hierzu ein Unternehmen, das in der Pflegebranche etabliert und gut aufgestellt ist. Ein solcher Investor wird die strukturellen Themen des Pflegedienstleisters ohne weiteres angehen können“, sagt Simon Leopold, Geschäftsführer von ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG, der die Investorensuche mit seinem Team verantwortet. Der Unternehmensberater fährt fort: „Die Ansprache geeigneter Unternehmen hat bereits erste aussichtsreiche Rückmeldungen gebracht. In den nächsten Wochen werden wir intensiv weitersuchen und in die Gespräche gehen. Wir sind zuversichtlich, dass wir bis zum Ende des dritten Quartals einen passenden Investor gefunden haben.“ Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung - der „TÜV“ der Pflege- und Krankenkassen - hatte die Qualität der Arbeit der Sozialstation Lichtblick erst im Mai mit sehr gut bewertet.
Bereits vor Einleitung des Verfahrens konnte das Unternehmen auf Unterstützung bauen: So wurde der Insolvenzantrag durch Herrn Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt erarbeitet und eingereicht.
Über die Sozialstation Lichtblick GmbH
Die ambulante Pflegeeinrichtung mit 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut Menschen im Raum Coburg und Umgebung. Zu den Dienstleistungen gehören neben Haus- und Familienpflege sowie Alten- und Krankenpflege auch Beratungen zum Pflegegeld, Hilfe bei Behördengängen sowie Demenzbetreuung. Die Sozialstation Lichtblick bietet eine 24-Stunden-Rufbereitschaft und kann auf langjährige Erfahrungen und die hohe Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen. Gewachsene Partnerschaften mit Ärzten, Apotheken und Kliniken erhöhen die Qualität der Leistungen weiter. Das Team der Sozialstation Lichtblick arbeitet nach dem Grundsatz der personenbezogenen Pflege und steht für Fürsorglichkeit, Zuverlässigkeit und Wertschätzung.
Über die Kanzlei Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I
Restrukturierung
Tiefenbacher Rechtsanwälte betreut mit 55 Rechtsanwälten und über 130 Mitarbeitern
bundesweit und international agierende, große und mittelständische Unternehmen,
Banken sowie Finanzdienstleister. Im Bereich Insolvenzverwaltung I
Restrukturierung sind an 16 Standorten 70 Mitarbeiter tätig, die das gesamte
Portfolio der Verwalteraufgaben abdecken und bereits mehr als 5.000 Verfahren
betreut haben. Seit über 40 Jahren strebt die Kanzlei Tiefenbacher eine
Fortführung von schuldnerischen Unternehmen in der Insolvenz und anschließend
eine übertragende Sanierung oder ein Planverfahren an – immer mit den Zielen:
bestmögliche Gläubigerbefriedigung sowie Erhalt von Unternehmen und
Arbeitsplätzen.
Über die ABG
Consulting-Partner GmbH & Co. KG
ABG Consulting-Partner
hat sich seit mehr als 20 Jahren auf die Unterstützung von Unternehmen in
Krisensituationen und deren ganzheitliche Sanierung spezialisiert –
außergerichtlich oder gerichtlich. Ziel ist die Wiederherstellung der
Wettbewerbsfähigkeit und Neuausrichtung der Unternehmen für den erfolgreichen
Restart am Markt. Die Leistungen reichen dabei von der strategischen Beratung
über die kaufmännische Begleitung und die Entwicklung von Sanierungsplänen bis
hin zur Investoren- oder Finanzierungssuche. Durch die Zugehörigkeit zum
Beratungsverbund ABG-Partner mit seinen eigenständigen Gesellschaften in der
Steuer- und Unternehmensberatung sowie in Marketing, Recht und
Wirtschaftsprüfung kann jederzeit auf ergänzende Fachexpertise zurückgegriffen
werden.
Über
Kulitzscher & Ettelt
Die
Sozietät der Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt wurde 1968 gegründet und
verfügt über Standorte in Dresden sowie Döbeln. In der Sozietät arbeiten
derzeit sieben anwaltliche Berufsträger. Mit dem
Standort Dresden hat sich die Kanzlei bundesweit auf Sanierungsprozesse
spezialisiert. Die Sanierungsabteilung leitet der geschäftsführende Partner der
Kanzlei, Rechtsanwalt Stefan Ettelt. Mit mehr als 228 eingeleiteten
Insolvenzverfahren, der Mitwirkung in insgesamt 49 Gläubigerausschüssen und der
Durchführung von mittlerweile 18 Schutzschirmverfahren sowie 45 Eigenverwaltungsverfahren
ist die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt deutschlandweit führend im
Sanierungsbereich. Die Kanzlei wurde bereits im März 2015 vom Finance Magazin
als eine der Top 5 Beraterkanzleien in Deutschland für ESUG-Verfahren
ausgezeichnet.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.