14.11.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvente Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG: Geschäftsbetrieb eingestellt

Insolvente Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr muss schließen

Der Duisburger Rechtsanwalt Mark Steh sieht keine Fortführungsperspektive für die insolvente Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG. Alle Kunden werden zunächst über die Ersatzversorgung mit Strom und Gas beliefert.


Die Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG hat am 31. Oktober 2019 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Duisburg hat Rechtsanwalt Mark Steh aus der Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter GbR aus Duisburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Energiegenossenschaft Rhein Ruhr eG (EGRR) mit Sitz in Dinslaken beliefert als Energieversorger die Kunden mit Strom und Gas und führt Energieberatungen durch.

 

Mark Steh hat sich direkt nach Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnissen der Genossenschaft, musste aber zu einem negativen Ergebnis kommen: „Die Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG kann ihren operativen Geschäftsbetrieb leider nicht fortführen, da aufgrund der fehlenden Liquidität der Zugang zu Energie- und Gasnetzen nicht mehr zur Verfügung steht. Daher kann sie die Kunden künftig leider nicht mehr mit Strom und Gas beliefern. Jeder Kunde wird jedoch unterbrechungsfrei Strom- und Gaslieferungen erhalten. Dies erfolgt entweder im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung durch den hierfür zuständigen jeweiligen Anbieter oder aber, sobald sich der Kunde für einen neuen Anbieter entschieden hat, durch diesen.“ Rund 8500 Kunden sind von der Insolvenz des genossenschaftlichen Energieversorgers betroffen.

 

„Alle Beteiligten haben bis zuletzt alles versucht, um die Fortführung zu ermöglichen. Dies war aufgrund der wirtschaftlichen Situation aber leider nicht möglich. Natürlich wird die Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG die mit den Kunden geschlossenen Verträge ordnungsgemäß abrechnen. Dies kann jedoch mehrere Wochen in Anspruch nehmen“, führt Mark Steh aus. Sofern Kunden noch einen Zahlungsanspruch gegen die Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG hätten, müssten sie zu diesem Zeitpunkt noch nichts tun. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens würden sie als Gläubiger zur Anmeldung von Forderungen angeschrieben. Nähere Informationen können Verfahrensbeteiligte über die Homepage https://inso.egrr.de erhalten.

 

Die Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG wurde 2007 gegründet und beschäftigt zwölf Mitarbeiter. Deren Gehälter sind zunächst über das Insolvenzgeld gesichert.


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl