INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut: Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Dresden hat das Insolvenzverfahren über die „INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut“ (FDI) eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter des Unternehmens bestellte das Gericht Dr. Bruno M. Kübler von der bundesweit tätigen Kanzlei KÜBLER.
Die FDI – auch „blaue INFINUS“ genannt – hatte Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen der zum FuBus-Konzern gehörenden Gesellschaften Future Business KGaA, PROSAVUS AG und ecoConsort AG vertrieben. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft einer Reihe von Managern des FuBus-Konzerns Betrug, Kapitalanlagebetrug und Bilanzfälschung vor. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, ist davon auszugehen, dass die FDI als Vertriebsgesellschaft gegenüber den Orderschuldverschreibungsgläubigern, Genussrechtsinhabern und Nachrangdarlehensgebern auf Schadensersatz haftet.
„Nach derzeitigem Stand meiner Ermittlungen ist es sehr wahrscheinlich, dass eine Haftung der FDI besteht“, sagte Kübler heute in Dresden. „Sämtliche Orderschuldverschreibungsgläubiger, Genuss-rechtsinhaber und Nachrangdarlehensgeber der Future Business KGaA, PROSAVUS AG und ecoConsort AG können ihre Forderungen auch in diesem Verfahren geltend machen. Ob und in welchem Umfang die Haftung der FDI tatsächlich besteht, wird mit letzter Gewissheit allerdings erst nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen feststehen.“ Im Falle einer Haftung würden Verbindlichkeiten gegenüber fast 40.000 Gläubigern in Höhe von bis zu 920 Mio. Euro vorliegen. Sollte die FDI gegenüber allen Gläubigern haften, würde die Quote für den einzelnen Betroffenen allerdings nur sehr gering ausfal-len.
Um trotz der zu erwartenden hohen Gläubigerzahl eine ordnungsgemäße und zeitnahe Bearbeitung der Forderungen zu gewährleisten, bittet Kübler die Insolvenzgläubiger dringend, auf die Zusendung der Forderungsanmeldungsunterlagen zu warten und nicht selbstständig vorab eigene Anmeldungen vorzunehmen. Die Gläubiger werden voraussichtlich Ende Mai angeschrieben.
Das Amtsgericht Dresden hatte am 7. März 2014 auf Antrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-tungsaufsicht (BaFin) die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der FDI angeordnet und Kübler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Bei der FDI handelt es sich um ein Finanzdienst-leistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a des „Gesetzes über das Kreditwesen“ (KWG). Die Gesell-schaft verfügte über von der BaFin erteilte Erlaubnisse nach § 32 KWG. Sie fungierte als Vertriebsge-sellschaft und „Haftungsdach“ für mehr als 800 vertraglich gebundene Vermittler. Vorwiegend über diese vertraglich gebundenen Vermittler hatte die Gesellschaft insbesondere Anlageberatung betrieben und Finanzinstrumente vermittelt. Kerngeschäft der Gesellschaft war dabei der Vertrieb von Produkten der FuBus-Gruppe. Daneben wurden – wenn auch in erheblich geringerem Umfang – Produkte von Drittanbietern vertrieben.
Bei Einleitung des Insolvenzverfahrens hatte die Geschäftsleitung die Vertriebsaktivitäten bereits vor-läufig eingestellt. Nach Bestellung von Dr. Kübler zum vorläufigen Insolvenzverwalter im März hatte die Gesellschaft gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf die ihr nach § 32 KWG erteilten Erlaubnisse verzichtet.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.