imland gGmbH stellt Antrag auf Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung
Die Geschäftsführung der imland gGmbH hat heute beim zuständigen Amtsgericht in Neumünster einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung gestellt.
Diesem Schritt waren unter anderem eine drohende Zahlungsunfähigkeit und eine komplizierte rechtliche Sachlage nach dem Bürgerentscheid vorausgegangen. „Diesen Schritt zu gehen, ist uns nicht leicht gefallen, aber über das Schutzschirmverfahren können die dringend erforderlichen Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, um imland auf eine zukunftsfähige Basis zu stellen“, teilte die Geschäftsführung der imland gGmbH mit. „Die imland Kliniken sind in der Region für die Gesundheitsversorgung von zentraler Bedeutung. Jetzt wird es darum gehen, ein Versorgungsangebot bereitzustellen, das dem Bedarf der Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird und gleichzeitig wirtschaftlich nachhaltig aufgestellt ist. Selbst wenn der Kreis weiteres Geld bereitgestellt hätte, wäre imland innerhalb weniger Wochen erneut von der Zahlungsunfähigkeit bedroht und stünde praktisch wieder vor den gleichen Problemen.“
Die Gründe für die Insolvenz liegen zum einen in den Einnahmeeinbußen aufgrund der Corona-Krise und zum anderen in der gesamtwirtschaftlichen Lage, die zu erheblichen Kostensteigerung in praktisch allen Klinikbereichen geführt hat. Hauptursachen sind die enorm gestiegenen Energiekosten, die durch den Ukraine-Krieg ausgelöste hohe Inflation und jetzt unaufschiebbare Investitionen, unter anderem in die Bausubstanz und -technik der beiden Häuser.
Erschwerend kommt eine sehr schwierige rechtliche Sachlage hinzu, die aufgrund des Bürgerentscheids entstanden ist. Hintergrund ist, dass für eine Umsetzung des Bürgerentscheids der Landeskrankenhausplan in Schleswig-Holstein geändert werden muss. Auch in einem beschleunigten Verfahren hätte der Kreis erhebliche Finanzmittel bereitstellen müssen, um die imland gGmbH bis zur Änderung des Landeskrankenhausplans zu stützten. Zumal derzeit völlig offen ist, ob der Krankenhausplan vom Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein geändert worden wäre. In der Summe hat dies zu einem Stillstand geführt, der die ohnehin notwendigen Sanierungen der beiden Klinikstandorte lediglich verzögert und nicht nachhaltig unterstützt hätte. Zusammengenommen führten all diese Gründe zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, auf die jetzt reagiert werden musste.
Das jetzt eingeleitete Schutzschirmverfahren befreit die imland gGmbH aus diesen Zwickmühlen, so dass jetzt der Weg geebnet ist, um die dringend anstehenden Herausforderungen anzugehen. In diesem Sanierungsprozess wird die imland gGmbH von Dr. Rainer Eckert unterstützt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht.
Die Geschäftsführer der imland gGmbH bleiben bei dem Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung im Amt, leiten die notwendigen Schritte ein und setzen diese um. Der Geschäftsführung wird durch das Gericht sog. Sachwalter zur Seite gestellt.
Um ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung durchführen zu können, muss zunächst ein sog. Sanierungs - Zielbild erarbeitet werden. Dieses Zielbild muss den Insolvenzrichter davon überzeugen, dass die imland gGmbH zukünftig wirtschaftlich geführt werden kann. Das eigentliche Sanierungskonzept wird in den darauffolgenden drei Monaten erarbeitet. Erst wenn dieses Sanierungskonzept steht, geht es in die konkrete Umsetzung.
In den ersten drei Monaten des Sachutzschirmverfahrens wird das Gehalt der imland-Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen und ausbezahlt, es greift die sog. Insolvenzgeldsicherung. Die entsprechenden Vorbereitungen wurden bereits getroffen. Danach sollte der Krankenhausbetrieb regulär fortgeführt werden und die Gehälter werden dann wieder von der imland gGmbH ausbezahlt.
Die Sanierungen werden nicht nur den Standort Eckernförde betreffen. Tatsache ist, dass heute beide Standorte hoch defizitär sind und an beiden Standorten Sanierungen vorgenommen werden müssen. Eine Rückkehr zum von der imland gGmbH Anfang des Jahres vorgeschlagenen Szenario 5 wird es allerdings nicht geben, da die gesamtwirtschaftliche Lage dies nicht zulässt.
Es ist davon auszugehen, dass dieser Prozess nicht gänzlich ohne Stellenabbau vollzogen werden kann. Die Geschäftsführung setzt dabei allerdings auf größtmögliche Sozialverträglichkeit. Wie viele Mitarbeiter:innen davon betroffen sind, kann heute noch nicht gesagt werden. Das hängt davon ab, wie das Behandlungsangebot der imland gGmbH nach der Sanierung genau aussehen wird und welche neuen Strukturen und Prozesse in beiden Standorten vorzunehmen sind.
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