Im ersten Halbjahr weniger Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen
Im ersten Halbjahr 2017 mussten weniger rheinland-pfälzische Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen als im ersten Halbjahr des Vorjahres.
Die eröffneten Unternehmensinsolvenzen betrafen insgesamt 1.623 Beschäftigte. Dies waren 26,6 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2016. Die Summe der von den Gläubigern geltend gemachten Forderungen verringerte sich auf 141 Millionen Euro (minus 18 Prozent). Folglich war jedes insolvent gewordene Unternehmen mit durchschnittlich knapp 400.000 Euro verschuldet. Der entsprechende Wert von Januar bis Juni 2016 betrug rund 470.000 Euro).
Die meisten Insolvenzanträge betrafen wie schon im vergleichbaren Vorjahreszeitraum das Baugewerbe mit 63 Fällen, gefolgt vom Wirtschaftsabschnitt „Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit 58 Fällen. Den dritten und vierten Rang belegten das Gastgewerbe mit 42 Fällen und das verarbeitende Gewerbe sowie der Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ mit jeweils 38 Fällen.
Die höchste Insolvenzhäufigkeit war im Landkreis Ahrweiler zu verzeichnen. Sie betrug dort 4,9 eröffnete Insolvenzverfahren je 1.000 Unternehmen. Dahinter rangierten der Landkreis Altenkirchen und die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße mit 4,8 bzw. 4,2 Insolvenzen je 1.000 Unternehmen. Den niedrigsten Wert gab es im Donnersbergkreis mit 0,4 Insolvenzen je 1.000 Unternehmen.
Verbraucherinsolvenzen
Die eröffneten
Verbraucherinsolvenzen beinhalteten voraussichtliche Forderungen in Höhe
von insgesamt 80 Millionen Euro. Die durchschnittliche Verschuldung
eines insolvent gewordenen Verbrauchers betrug rund 50.000 Euro und ging
damit gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum (50.100 Euro)
leicht zurück.
Die meisten Verbraucherinsolvenzen gab es im ersten Halbjahr 2017 in der kreisfreien Stadt Pirmasens und im Landkreis Kusel mit 12,7 bzw. 8,5 eröffneten Verfahren je 10.000 Einwohner. Die niedrigsten Werte ergaben sich für den Eifelkreis Bitburg-Prüm und die kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz mit 1,2 bzw. 2 Verfahren je 10.000 Einwohner.
Die monatliche Insolvenzstatistik gibt Auskunft über das Insolvenzgeschehen und ist damit ein wichtiger konjunktureller Spätindikator. Erhebungsbasis sind die Meldungen der Amtsgerichte über die bei ihnen eröffneten Verfahren.
Die Insolvenzhäufigkeit bei
den Unternehmensinsolvenzen wird auf der Grundlage der Anzahl der
Unternehmen gemäß der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) ermittelt.
Das vorliegende aktuellste Berichtsjahr der Umsatzsteuerstatistik
(Voranmeldungen) ist das Jahr 2015.
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