IfM-Studie: Die Nutzung insolvenzrechtlicher Sanierungswege durch KMU
Die Stiftung IfM Bonn hat "Die Nutzung insolvenzrechtlicher Sanierungswege durch kleine und mittlere Unternehmen - das Beispiel der Eigenverwaltung" untersucht.
Sanierungswege selten, aber seit dem Jahr 2012 stärker
genutzt
Das Insolvenzrecht wurde im Jahr 2012 mit dem Ziel reformiert, die Fortführungschancen von zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen zu erhöhen. Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung und Insolvenzplan sind unter den KMU als Fortführungsweg bekannt und im Zusammenspiel von Unternehmen, Beratern und Juristen etabliert. Aber nur 1 bis 2 % aller insolventen Unternehmen erwägen eine Eigenverwaltung oder eine planbasierte Verwertung, und davon nur ein Teil die Eigensanierung des Unternehmens. Seit dem ESUG werden Eigenverwaltungen rund doppelt so häufig beantragt als vor dem Jahr 2012. Entgegen den Erwartungen wird die Eigenverwaltung mehrheitlich von kleinen und mittleren Unternehmen beantragt, dagegen selten von Kleinstunternehmen. Da die deutsche Wirtschaft zunehmend durch Kleinstunternehmen geprägt ist, erklärt dies die geringen Nutzungsquoten.
Die Restrukturierungsverfahren eignen sich gut zur Überwindung kurzfristig eingetretener Krisen, was sich in der stärkeren Nutzung während der weltweiten Finanzkrise zeigte.
Beantragung steigt bei Unternehmen mit 10 und mehr
Mitarbeitern
Die Sanierungsverfahren werden umso häufiger beantragt, je größer die Unternehmen sind: Dies gilt bereits ab einer Unternehmensgröße von 10 und mehr Arbeitnehmern, noch deutlicher für Unternehmen mit mindestens 100 Arbeitnehmern. Entsprechend beantragen Personen- und Kapitalgesellschaften die Eigenverwaltung vergleichsweise häufiger als Einzelunternehmen. Junge Unternehmen führen seltener als etablierte die Verfahren in Eigenverantwortung. Auch wenn mittlerweile die Aussichten auf eine Genehmigung der Eigenverwaltung in nahezu allen Branchen hoch sind, wird diese Variante besonders häufig im Verarbeitenden Gewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen und in bestimmten unternehmensnahen Dienstleistungsbranchen genutzt.
Planungssicherheit für gerichtliche Sanierungswege erhöht
Die Geschäftsführungen erkennen eine Krise weiterhin erst spät, d. h. selten bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Daher ist die Sanierungsfähigkeit schon meist beeinträchtigt. Dabei wird die Eigenverwaltung bei frühzeitiger Beantragung vom Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit genehmigt. Damit ist die Planungssicherheit der Unternehmen in Bezug auf die Verfahrensdurchführung gestiegen.
Nur jeder zehnte Eigenverwaltungsantrag wird im Eröffnungsstadium durch das Gericht abgelehnt.
Die geringe Anzahl eigenverwalteter Insolvenzverfahren liegt somit weniger an der Ablehnung von Eigenverwaltungsanträgen als vielmehr an der ausbleibenden Beantragung durch die Unternehmen selbst. Daher ist die Aufklärung darüber, welche Sanierungswege ergriffen werden können und mit welchen Erfolgsaussichten sie einhergehen, zu stärken.
Das IfM Bonn ist eine Stiftung des privaten Rechts.
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines
Beschlusses des Deutschen Bundestages und aus Mitteln des Ministeriums für
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