Höheres Insolvenzgeld trotz Lohnverzicht
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes ist eine tarifliche Lohnverzichtsvereinbarung nach dem Insolvenzantrags des Arbeitgebers von der Gewerkschaft kündbar.
Entsprechend müssen rückwirkend die bis dahin durch den Verzicht vorenthaltenen Lohnanteile bei der Berechnung des Insolvenzgelds angerechnet werden. (BSG, Urteil v. 4. 3. 2009 - B 11 AL 8/08 R). Dies
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