Höhere Pfändungsfreigrenzen seit dem 1. Juli
Zum 1. Juli 2011 wurden die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Dies bedeutet, dass bei einer Pfändung dem Schuldner nun rund 4,4% mehr bleiben. Die Erhöhung ist dem geltenden steuerlichen Grundfreibetrag angepasst.
Der Pfändungsfreibetrag soll den Lebensunterhalt des Schuldners sichern. Dabei wird die Zahl der Personen berücksichtigt, denen der Schuldner zu Unterhalt verpflichtet ist. Die Pfändungsfreigrenz
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