Hansa Group AG: Gläubigerversammlung beschließt Fortführung des Geschäftsbetriebes
Der eigenverwaltende Vorstand der HANSA GROUP AG gibt bekannt, dass der Kaufvertrag mit der GEMINI Holding AG nicht endgültig wirksam werden konnte, da die Verhandlungen mit den gewählten Vertretern der Beschäftigten noch andauern.
Eine Einigung über tarifliche Anpassungsvereinbarungen war Voraussetzung für das endgültige Wirksamwerden des Kaufvertrages. Die Parteien arbeiten derzeit intensiv an einer kurzfristigen Einigung.
Die Gläubigerversammlung hat in der heutigen (13.11.2014) Sitzung allerdings zugestimmt, dass ein Kaufvertrag mit einer nahe stehende Person gem. § 162 InsO erfolgen kann. Die Zustimmung über die Konditionen des Kaufvertrages wurde auf den Gläubigerausschuss übertragen.
Die Gläubigerversammlung hat darüber hinaus beschlossen, dass der Geschäftsbetrieb unter der Voraussetzung der Kostendeckung fortgeführt wird.
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