Haftung des Geschäftsführers
Der Steuerberater muss über den Insolvenzantrag des Unternehmens informiert werden
Das Finanzgericht München entschied in vorliegendem Fall, dass der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG für Steuern in Haftung genommen werden kann, da er den Steuerberater nicht über den In
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