Haftstrafe im Prozess um insolventen Goldhändler gefordert
Im Prozess um den insolventen Goldhändler PIM hat die Anklage vor dem Landgericht Darmstadt eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren für den 51-jährigen Ex-Geschäftsführer gefordert.
Sie sieht die Straftatbestände des schweren Betruges und der Geldwäsche als erwiesen an. «Die Aufsetzung des Geschäftsmodells war von Anfang an betrügerisch geplant», sagte Staatsanwalt Hanno Wilke
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