HABA Sales GmbH & Co. KG beschreitet Weg der Eigenverwaltung
Die HABA Sales GmbH & Co. KG hat beim zuständigen Amtsgericht Coburg einen Antrag auf Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens gestellt, dem nachgekommen wurde.
Entsprechend hat das Amtsgericht Coburg antragsgemäß die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Für die HABA FAMILYGROUP bedeutet die Eigenverwaltung nach den wirtschaftlichen Turbulenzen der vergangenen Wochen und Monate die Chance auf einen kompletten Neustart.
Das Verfahren zur Eigenverwaltung ermöglicht es, das Familienunternehmen bei laufendem Geschäftsbetrieb neu aufzustellen und langfristig auf solide finanzielle Füße zu bringen. Die HABA FAMILYGROUP befindet sich derzeit in der größten Umstrukturierung der mehr als 85-jährigen Firmengeschichte. Bereits im August beschloss die Unternehmensführung eine Neuausrichtung der verschiedenen Geschäftsbereiche, um sich entsprechend gestärkt zukunftsfähig den aktuellen Herausforderungen stellen zu können. „Der Antrag auf Eigenverwaltung ist uns alles andere als leicht gefallen“, erläutert Geschäftsführer Dr. Mario Wilhelm, „aber sie ist angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation die einzige Möglichkeit, dass die HABA FAMILYGROUP mit ihrer großen Tradition schnell wieder zu alter Stärke zurückfindet. Darum kämpfen wir jeden Tag mit großer Leidenschaft und bekommen dafür von der Inhaberfamilie das notwendige Vertrauen.“
Das Markenimage der HABA FAMILYGROUP in der Welt von Kindern und Eltern ist konkurrenzlos. Kaum ein anderes Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten derart der Entwicklungsförderung für Kinder verschrieben, wie das Traditionsunternehmen aus Bad Rodach. Nachdem der Geschäftsbereich JAKO-O Anfang 2024 eingestellt wird, stehen nunmehr die beiden Kernsegmente HABA und HABA Pro mit nachhaltig hergestellten Spielwaren und Möbeln höchsten Qualitätsanspruchs im Fokus. Bei der eingeleiteten Eigenverwaltung handelt es sich um ein qualifiziertes Sanierungsverfahren, das nur jenen Unternehmen offensteht, die sich zwar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, aber vielversprechende Aussichten auf eine nachhaltige Sanierung haben. Das Eigenverwaltungsverfahren wird allein dann bewilligt, wenn auch die wichtigsten Gläubiger diesen Kurs unterstützen.
Somit bleibt die Geschäftsführung der HABA FAMILYGROUP unter Dr. Mario Wilhelm ebenso im Amt wie Stefanie Frieß, verantwortlich für Vertrieb und Marketing, und Sabine Habermaass als Vertreterin der Inhaberfamilie. Unterstützt wird das Führungsteam in der Eigenverwaltung ab sofort vom erfahrenen Sanierungsexperten Martin Mucha aus der Kanzlei GRUB BRUGGER, der als Generalbevollmächtigter in das Unternehmen eingetreten ist. „Wir werden den Geschäftsbetrieb wie gewohnt fortsetzen und uns mit allem Engagement auf die Kernkompetenzen des Unternehmens konzentrieren“, erläutert Rechtsanwalt Martin Mucha, „die Chancen stehen gut, dass wir die HABA Sales GmbH & Co. KG und die HABA Group B.V. & Co.KG wieder auf solide Füße stellen. Wir gehen davon aus, dass uns sowohl Lieferanten als auch Kunden weiterhin das Vertrauen schenken und mit uns zusammenarbeiten.“
Im Unterschied zu einem regulären Insolvenzverfahren gibt es in der Eigenverwaltung keinen Insolvenzverwalter, sondern einen sogenannten Sachwalter, der das Verfahren fachkundig begleitet und überwacht. Als vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Herrn Dipl.-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg aus der Kanzlei dmp solutions GmbH bestellt.
Über die HABA FAMILYGROUP
Die HABA FAMILYGROUP bereichert seit 85 Jahren Familien und Einrichtungen mit hochwertigen Produkten in den Kernbereichen Familienleben, Spielen, Bildung, Bewegung, Kleidung und Möbel. Unter ihrem Dach vereint sie die bekannten Marken HABA, JAKO-O und HABA Pro. Seit der Gründung 1938 durch Eugen Habermaass ist die HABA FAMILYGROUP mit Sitz in Bad Rodach in Familienhand.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.