23.11.2022 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Gute Nachrichten für die Gläubiger der AWO KJF Naumburg

Über 50 Arbeitsplätze sind gesichert

Festgestellte Forderungen werden in voller Höhe ausgezahlt


Vor rund zwei Jahren hatte Insolvenzverwalterin Heitje Thürnagel von Schultze & Braun in einem ersten Schritt eine Fortführungslösung für einen Großteil der Einrichtungen der AWO Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (AWO KJF) Naumburg erreicht. Nun hat die Rechtsanwältin, die an den Standorten Magdeburg und Halle (Saale) der überregionalen Kanzlei tätig ist, gute Nachrichten für die Gläubiger, unter denen auch mehrere kleinere und mittlere Unternehmen aus der Region sind. Sie erhalten ihre festgestellten Forderungen in voller Höhe ausbezahlt. 


„Es freut mich für die Arbeitsagentur, die beteiligten Krankenkassen, aber gerade auch für die Unternehmen aus der Region sehr, dass wir in diesem Verfahren nicht nur die Einrichtungen der insolventen AWO KJF Naumburg auf einen neuen Träger übertragen, sondern auch die Gläubiger vor finanziellen Verlusten bewahren konnten“, sagt Heitje Thürnagel. „Die Arbeit der vergangenen zweieinhalb Jahre hat sich für alle Beteiligten im wahrsten Sinn des Wortes ausgezahlt.“ 


Verzinsung der Forderungen seit Insolvenzeröffnung

Für die Gläubiger gilt das sogar im doppelten Sinne. Sie erhalten nicht nur ihre Forderungen in voller Höhe, die Insolvenzverwalterin kann ihnen zudem eine Verzinsung des Forderungsbetrags für die  Zeit seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Juni 2019 auszahlen. Das zuständige Amtsgericht Halle (Saale) hat die Gläubiger in diesem Zusammenhang bereits angeschrieben und um die Anmeldung der Zinsforderungen gebeten. 


„Dass sogar die Forderungen der Nachranggläubiger bedient werden können, ist in einem Insolvenzverfahren alles andere als selbstverständlich“, sagt Heitje Thürnagel. Als sogenannte Nachranggläubiger erhalten Gesellschafter in einer Insolvenz eine Auszahlung auf ihre Forderungen, etwa Gesellschafterdarlehen, erst, wenn alle anderen Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlt worden sind. Wenn alles so läuft wie geplant, können die Zins-Auszahlung an die Gläubiger und die Auszahlung an die Gesellschafter im Zuge des Verfahrensabschlusses  erfolgen. 


Ein weiterer positiver Aspekt im Insolvenzverfahren der AWO KJF Naumburg für die Gläubiger nach dem positiven Abschluss für die Mitarbeitenden, die betreuten Kinder und Jugendlichen.  Zu Beginn des Verfahrens war das alles andere als klar und ist dem Einsatz und der Hartnäckigkeit aller Beteiligten zu verdanken. „Dafür möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal bei allen bedanken, die zu diesem Übertragungserfolg beigetragen haben“, sagt Thürnagel.


Nach nur rund sechs Monaten die Mehrzahl der Einrichtungen übertragen

Die AWO KJF Naumburg hatte Ende März 2019 einen Insolvenzantrag gestellt. Nach nur rund sechs Monaten, im November 2019, hatte Thürnagel die Mehrzahl der AWO-Einrichtungen auf einen neuen Träger übertragen können. Dadurch konnte sie knapp 50 Arbeitsplätze sowie zahlreiche Betreuungsplätze für Kinder in Naumburg sichern. „Wir haben damals mit zahlreichen Interessenten gesprochen, um den Übernehmer zu finden, der zu den Einrichtungen der AWO KJF Naumburg passt. Schließlich muss bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen eine besondere Sorgfalt an den Tag gelegt werden. Umso schöner ist es, dass ich rückblickend sagen kann: Das Ergebnis kann sich sehen lassen“, fasst die Insolvenzverwalterin zusammen. Wir haben für die Mehrzahl der AWO-Einrichtungen einen neuen Betreiber finden und damit sowohl den betreuten Kindern als auch deren Eltern die Sicherheit geben können, dass es für die Kinder und Jugendlichen mit dem vertrauten Personal weitergeht.“


Im Sommer 2020 gelang dies auch im Zusammenhang mit dem Kinderheim Ludwig Renn. Der neue Träger der AWO-Einrichtungen hatte zum 1. Juli 2020 das Kinderheim an seinem jetzigen Standort in der Franz-Ludwig-Rasch-Straße in Naumburg übernommen. Zusammen mit den Mitarbeitenden hatte Thürnagel während der mehrere Monate dauernden Suche nach einer neuen Bleibe für das Kinderheim dafür gesorgt, dass die Betreuung der dort untergebrachten Kinder in vollem Umfang und wie von ihnen gewohnt weitergehen konnte. Der Vermieter der nun ehemaligen Immobilie des Kinderheims und der neue Träger hatten sich zuvor nicht auf einen neuen Mietvertrag einigen können. 

 


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