25.11.2020 - Kategorie "Statistik"

Großinsolvenzen im Abwärtstrend

Insolvenzwelle verschoben

Insolvenz-Report: Insolvenzwelle verschoben


Die vielfach erwartete Insolvenzwelle wird in diesem Jahr nicht mehr kommen. Nach einem dramatischen Anstieg im zweiten Quartal 2020 um 29 Prozent auf 61 Insolvenzen gingen die Anmeldungen in den Folgemonaten wieder deutlich zurück. Zwischen Juli und September verzeichneten die Amtsgerichte lediglich 31 Insolvenzanträge von Großunternehmen mit einem Umsatz größer 20 Mio. Euro. Das entspricht einem Rückgang von 49 Prozent. Dies zeigt der Finance-Insolvenzreport „5 nach 12“ der Unternehmensberatung Falkensteg.


Der Einbruch in den Umsatzsegmenten ist durchaus unterschiedlich. Bei Unternehmen mit Umsätzen über 100 Millionen Euro fielen die Insolvenzen von Zwanzig auf Acht. Bei Firmen mit Erlösen von 50 bis 100 Millionen Euro sanken die Insolvenzzahlen von 15 auf Sieben. Viele Insolvenzen gab es weiterhin bei Unternehmen mit 20 bis 50 Millionen Euro Umsatz. Hier verzeichneten die Gerichte noch 16 Verfahren gegenüber dem zweiten Quartal mit 26. Trotz der schwersten Wirtschaftskrise in diesem Jahrhundert sind die Firmenpleiten von Januar bis September gegenüber dem Vorjahreszeitraum nur um 76 Prozent auf 138 Großinsolvenzen angestiegen. Die Befürchtungen der Experten lagen deutlich höher.


Kurzarbeitergeld und staatliche Hilfskredite halten viele Unternehmen derzeit am Leben. Zusätzlich hat die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis ins dritte Quartal die Zahlen weiter gedrückt. „Einerseits haben die Maßnahmen die Unternehmen vor den Corona-Folgen geschützt. Andererseits werden die selbstregulierenden Kräfte des Marktes aufgehoben. Es werden derzeit viele tote Geschäftsmodelle finanziert, die Unternehmen durch die Krise gerettet und ein Schuldenberg aufgetürmt“, sieht Johannes von Neumann-Cosel, Partner von Falkensteg, die niedrigen Insolvenzzahlen kritisch. 


Um die Wirtschaft vor diesen sogenannten Zombie-Unternehmen zu schützen, hat die Bundesregierung einen ersten Schritt gemacht. Die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen wurde zum 1. Oktober wieder eingeführt. Bis Ende des Jahres können allerdings überschuldete Unternehmen weiterhin von der Aussetzung profitieren. 


Sanierungsmaßnahmen jetzt angehen

Ob die Firmen schadlos durch die Krise gekommen sind und überlebt haben, werde sich erst in rund zwölf Monaten zeigen. Von Neumann-Cosel gibt deshalb noch keine Entwarnung für das kommende Jahr. Corona wirkt wie ein Brandbeschleuniger für die bereits vorher angeschlagenen Branchen. Die Digitalisierung im Handel oder die Elektrifizierung im Autosektor haben einen substanziellen Schub bekommen. Eine Vielzahl der Unternehmen lehne sich jedoch zurück, da mit billigem Geld vom Staat ihre Probleme verschoben werden. „Die Unternehmen müssen dringend ihre Hausaufgaben machen und die Zeit nutzen, um aufzuräumen und ihre strategischen sowie operativen Probleme zu lösen“, rät der Sanierungsexperte.


Konkret sieht er den Handel in der Pflicht, denn der Teil-Lockdown trifft indirekt wieder die Geschäfte in den Einkaufsstraßen. Die Furcht vor Ansteckung und die Schließung von Restaurants und Cafés hält viele Konsumenten davon ab, in die Stadt zu gehen. Vielmehr setzen sie auf Online-Shopping. Die Online-Rabattschlacht Singles‘ Day Mitte November verbuchte in der Spitze 583.000 Bestellungen pro Sekunde. Zudem werden Corona-bedingt immer mehr Nachzügler insbesondere ältere Mitmenschen ins Web gedrängt. „Wer den Trend im Onlinehandel verpasst hat, der wird es in den kommenden Wochen schwer haben. Floppt zudem das Weihnachtsgeschäft, in dem die Einzelhändler bis zu einem Drittel ihres Jahresumsatzes erwirtschaften, dann drohen in dieser Branche viele Insolvenzen“, so von Neumann-Cosel.


Touristik, Luftfahrt und Handel führen Branchenliste an

Deshalb überrascht es nicht, dass Handelsunternehmen (3) neben Luftfahrtdienstleistern (4) und Touristikfirmen (3) die Branchenliste bei den Großinsolvenzen im dritten Quartal anführen. Touristik und Luftfahrt gehören zu den großen Krisenverlierern. „Es wird Jahre dauern, bis die Branchen wieder die Größe vor der Pandemie erreicht haben. Deshalb sind die Firmen gezwungen, die Kosten auf die zukünftigen Volumina anzupassen. Um einen Mitarbeiterabbau kommt man nicht herum. Dieser sollte nicht erst erfolgen, wenn die Kurzarbeit zu Ende geht“, sagt Johannes von Neumann-Cosel.


Kurzarbeit im April auf Rekordniveau

Die Kurzarbeit gilt als der Rettungsanker für die angeschlagenen Unternehmen. Laut der Bundesagentur für Arbeit waren im April 2020 rund 4,9 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit, was einen Rekordwert darstellt. Seither sind die Zahlen leicht rückläufig. Der Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg von 0,4 auf 13,9 Prozent. In der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise lagen die Werte deutlich darunter. Im Mai 2009 musste nur jeder zwanzigste Arbeiternehmer in Kurzarbeit, also rund 1,4 Millionen.

Besonders betroffen waren Unternehmen aus dem Fahrzeugbau, Maschinenbau sowie Einzel- und Großhandel. In diesen Branchen waren im Rekordmonat April jeweils zwischen 230.000 und 550.000 Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Es gibt aber auch große Unterschiede zwischen den Regionen. Die meisten Kurzarbeiter gab es in NRW (1,1 Millionen), Bayern (1,1 Millionen) und Baden-Württemberg (0,9 Millionen). Süddeutschland ist wegen der hohen Abhängigkeit von der Automobil- und Zulieferindustrie sowie dem Maschinenbau am stärksten betroffen.


Mitarbeiter in der Insolvenz

Während die Großinsolvenzen steigen, zeigt sich über alle Unternehmensgrößen hinweg ein rückläufiger Trend. Vor der Corona-Krise im Februar stellten laut Destatis 1.529 Unternehmen einen Insolvenzantrag, vier Monate später waren es nur noch 1.354. Das entspricht einem Rückgang von knapp zwölf Prozent. Fast unbemerkt wächst dagegen die Zahl der Mitarbeiter, die von einer Insolvenz betroffen sind. Waren im Februar 2020 nur 8.854 Beschäftigte von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen, stieg die Zahl im Juni um rund 70 Prozent auf 15.169. Die Bundesländer Niedersachsen (208 Prozent), Nordrhein-Westfalen (191 Prozent) und Hamburg (158 Prozent) waren die Spitzenreiter. Dagegen gingen in Brandenburg (-85 Prozent) und Schleswig-Holstein (-74 Prozent) die Zahlen deutlich zurück.


„Allein den Blick auf die rückläufigen Unternehmensinsolvenzen zu richten, verzerrt das Bild über die Corona-Folgen für die Wirtschaft“, so Johannes von Neumann-Cosel. Die Daten über die betroffenen Mitarbeiter wiesen darauf hin, dass derzeit immer mehr größere Unternehmen in die Pleite rutschen. Abgenommen habe dagegen die Zahl der insolventen Kleinunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern, die in den Vorjahren rund 65 Prozent zum Gesamtaufkommen beitrugen. Besonders diese Firmen profitieren davon, dass „Sozialversicherungsträger und Finanzämter zwischen März und Juni keine und danach nur wenige Fremdanträge stellten.“ Laut Destatis beruhten für 2019 die Unternehmensinsolvenzen auf 13.120 Unternehmens- und 5.629 Fremdanträgen.



Über den Finance-Insolvenzreport „5 nach 12“

Die Restrukturierungsberatung Falkensteg recherchiert für den Finance-Insolvenz-Report alle drei Monate das Insolvenzgeschehen. Dazu werden Informationen des Insolvenz-Portals, der Creditreform, des Statistischen Bundesamtes sowie von Insolvenzverwaltern ausgewertet und mit eigenen Analysen ergänzt.

 


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