Großer deutscher Abrechnungsdienstleister im Gesundheitswesen stellt Insolvenzantrag
Der Abrechnungsdienstleister AvP Deutschland GmbH hat beim Amtsgericht Düsseldorf mit Unterstützung von Heuking einen Insolvenzantrag gestellt.
Der Abrechnungsdienstleister AvP Deutschland GmbH hat beim Amtsgericht Düsseldorf mit Unterstützung von Heuking einen Insolvenzantrag gestellt. Grund für die Unternehmenskrise sind operative Schwierigkeiten, in deren Folge das Vertrauen der Finanzierungspartner zum Unternehmen verloren gegangen war. In den vergangenen Monaten hatte sich das Unternehmen bereits von einem für den Bereich verantwortlichen Geschäftsführer getrennt.
Ein Team um Insolvenzrechtler Dr. Johan Schneider berät die AvP Deutschland GmbH und hat die Neuausrichtung auf den Weg gebracht. Die BaFin hatte am 14. September 2020 Herrn Ralf R. Bauer als Sonderbeauftragten bei der AvP Deutschland GmbH eingesetzt und ihm die alleinige Geschäftsführung übertragen. Dieser hat am 15. September 2020 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf für die AvP Deutschland GmbH gestellt.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat nun Dr. Jan-Philipp Hoos als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die AvP Deutschland GmbH übernimmt bundesweit die Rezeptabrechnung von Leistungserbringern, darunter Apotheken und Krankenhaus-Apotheken, gegenüber Kostenträgern. Mit rund 3.500 Kunden und einem jährlichen Abrechnungsvolumen von rund 7 Mrd. Euro ist AvP einer der größten Abrechnungsdienstleister in Deutschland.
Berater AvP Deutschland GmbH
Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Dr.
Johan Schneider (Federführung, Restrukturierung), Hamburg
David Loszynski (Restrukturierung), Hamburg
Dr. André-M. Szesny, LL.M. (Federführung, Compliance), Düsseldorf
Anna-Lena Glander (Compliance und Wirtschaftsstrafrecht), Düsseldorf
Dr. Götz G. Karrer (Gesellschaftsrecht), Düsseldorf
Dr. Christoph Gringel, Andreas Wiencke (Kapitalmarktrecht), Frankfurt
Dr. Oliver Treptow (Medizinrecht), München
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