03.07.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Gläübiger stimmen Insolvenzplan der Bäckerei Mantei KG zu

Heidelberg: Die insolvente Bäckerei Mantei hat eine Zukunft

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Mantei KG haben die Gläubiger beim Erörterungs- und Abstimmungstermin dem am 20. Mai 2014 vom Insolvenzverwalter RA Gordon Rapp beim Amtsgericht Heidelberg eingereichten Insolvenzplan zugestimmt.


Damit konnte das Fortbestehen des Unternehmens gesichert und 142 Arbeitsplätze erhalten werden.

Am 07.08.2012 hatte die Geschäftsführung der Bäckerei Mantei KG beim Amtsgericht Heidelberg Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. RA Gordon Rapp wurde zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter und dann mit Beschluss vom 01.11.2012, mit dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Bäckerei Mantei KG bestellt. 


In der Gläubigerversammlung vom 23.01.2013 beschlossen die Gläubiger die Fortführung des Unternehmens und beauftragten RA Gordon Rapp mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans. Bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können und die Sanierungschancen zu wahren. So wurden mit den Kreditinstituten, den Lieferanten sowie den Vermietern intensive Gespräche geführt, um die Unternehmensfortführung zu ermöglichen. Darüber hinaus konnten über die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes ab dem ersten Tag die Löhne und Gehälter für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens gesichert werden.


Während der gesamten Dauer der Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren von nahezu zwei Jahren wurde bereits eine Vielzahl der zur langfristigen Sanierung notwendigen Maßnahmen umgesetzt. So wurden u.a. die Filialen neu strukturiert, unrentable Filialen geschlossen und durch neue Standorte in besserer Lage ersetzt, die Logistik optimiert und ein neues Werbekonzept eingeführt. Mit dem nunmehr beschlossenen Insolvenzplan wurden folgende Ziele erreicht: 

  • Erhaltung und Fortführung des schuldnerischen Unternehmens unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen und Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze
  • Finanzwirtschaftliche Reorganisation unter Zustimmung der Gläubiger bei einer quotalen Befriedigung




Die Bäckerei Mantei KG wurde bereits 1958 gegründet und wird in zweiter Generation von Bäckermeister Uwe Mantei geführt. Das mittelständische Unternehmen beschäftigt in 20 Filialen aktuell 142 Mitarbeiter und erwirtschaftete im Jahr 2013 einen Umsatz von ca. 6,8 Millionen €.

Rechtsanwalt Gordon Rapp ist Seniorpartner der Kanzlei RAPP WOLFF RECHTSANWÄLTE. Er ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen und ausschließlich in dem Bereich Insolvenzverwaltung und Restrukturierungsberatung tätig. In dieser Zeit hat er über 300 Betriebe in der Insolvenz fortgeführt.


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