Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über Privatvermögen des Gründers der P&R Gruppe
Erste Erfolge bei der Sicherung von Vermögenswerten - Rückübertragung von Grundstücken zugunsten der Insolvenzmasse durchgesetzt
Die erste Gläubigerversammlung (Berichtstermin) im Insolvenzverfahren über das Privatvermögen des Gründers der P & R Gruppe hat den vom Amtsgericht München bestellten Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Miguel Grosser von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter einstimmig bestätigt. In diesem Insolvenzverfahren haben bislang rund 1.500 Gläubiger Forderungen angemeldet, wovon rund 50 zur Gläubigerversammlung erschienen. Die angemeldeten und bei der Gläubigerversammlung stimmberechtigten Forderungen beliefen sich auf über 1 Milliarde Euro.
In seinem Bericht vor der Gläubigerversammlung konnte der Insolvenzverwalter dabei auf erste Erfolge bei der Sicherstellung von Vermögenswerten verweisen. So gelang es unter anderem eine vor der Insolvenz erfolgte Schenkung von wertvollen Grundstücken an nahestehende Personen erfolgreich anzufechten und nach Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine Rückübertragung des Eigentums durchzusetzen. Dadurch konnte eine erhebliche Mehrung der Masse bewirkt werden.
Immobilien in München/Grünwald, in Österreich sowie auf der Karibikinsel St. Barth bilden nach derzeitigen Erkenntnissen den wesentlichen Teil des Vermögens. Die Gläubigerversammlung ermächtigte den Insolvenzverwalter zur Verwertung der Immobilien.
Die Aussichten für eine quotale Befriedigung der Insolvenzforderungen der Gläubiger haben sich durch diesen Erfolg zwar verbessert, es ist jedoch weiterhin allenfalls eine marginale Quote zu erwarten. Denn nach der ersten Bestandsaufnahme stehen den Vermögenswerten Verbindlichkeiten von mehr als 1 Mrd. Euro gegenüber, der Großteil davon beruht auf Forderungen der Insolvenzverwalter der insolventen deutschen P&R Containervermittlungsgesellschaften gegen deren Gründer und langjährigen Geschäftsführer.
Die Dauer des Insolvenzverfahrens lässt sich noch nicht prognostizieren, mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren ist jedoch zu rechnen.
Weitere Informationen:
Miguel Grosser ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Insolvenzrecht, seit 1999 in der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter und seit 2002 als Insolvenzverwalter tätig. Zu seinen bekanntesten Insolvenzverfahren zählt neben DyStar die erfolgreiche übertragende Sanierung der Deutsche Touring GmbH, des traditionsreichsten Fernbusreiseunternehmen Deutschlands. Darüber hinaus wird er von den Amtsgerichten Frankfurt am Main, München und Köln in zahlreichen weiteren Insolvenzverfahren als Verwalter berufen. Rechtsanwalt Miguel Grosser leitet zudem die Niederlassung von JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter in Frankfurt am Main. Das Amtsgericht München (Insolvenzgericht) hatte ihn mit Beschluss vom 06. März 2019 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gründers der P&R Gruppe bestellt.
Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist seit mehr als zwei Jahr-zehnten eine der führenden Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht, insbesondere in komplexen und grenzüberschreitenden Verfahren. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird, Arbeitsplätze erhalten und zugleich die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden, und zwar sowohl innerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens als auch im Rahmen von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren. Die Anwälte der Kanzlei werden regelmäßig in schwierigen Verfahren (wie etwa bei den deutschen P&R Gesellschaften) als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt; ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.