Gesetze zur Internetversteigerung und Vermögenssuche genehmigt
Bei einer Zwangsvollstreckung können künftig gepfändete Gegenstände im Internet versteigert werden. Zudem soll sich ein Gläubiger besser über die Vermögensverhältnisse seines Schuldners informieren können. Der Bundesrat stimmte am Freitag endgültig zwei von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Gesetzen zu, mit denen die Zwangsvollstreckung modernisiert wird.
Berlin (dpa) - Bei einer Zwangsvollstreckung können künftig gepfändete Gegenstände im Internet versteigert werden. Zudem soll sich ein Gläubiger besser über die Vermögensverhältnisse seines Schul
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