23.08.2019 - Kategorie "Recht und Gesetz"

GERRY WEBER International AG: Gericht legt Insolvenzplan zur Einsicht nieder

Gläubiger sollen am 18. September 2019 über finanzielle Sanierung des insolventen Modeherstellers abstimmen

Innovatives Konzept zur Gläubigerbefriedigung sieht weit überdurchschnittliche Quoten von teilweise mehr als 50 % auf die Forderungen vor


In den Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der GERRY WEBER International AG (GWI) sowie der GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG (GWR) sind die von den Gesellschaften eingereichten Insolvenzpläne vom Amtsgericht Bielefeld (Insolvenzgericht) gemäß § 234 Insolvenzordnung (InsO) niedergelegt worden. Das bedeutet, dass der jeweilige Plan nach abgeschlossener Vorprüfung durch das Gericht jetzt von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden kann. Den Insolvenzgläubigern werden die Insolvenzpläne inklusive aller Anlagen auch digital zur Verfügung gestellt.  

Das Gericht hat gemäß § 235 InsO eine Gläubigerversammlung (Erörterungs- und Abstimmungstermin), die über die Annahme des Plans der GWI entscheiden soll, für den 18. September 2019 um 13:30 Uhr in Bielefeld anberaumt. Am gleichen Tag bereits um 10:00 Uhr findet der Erörterungs- und Abstimmungstermin zum Insolvenzplan der Tochtergesellschaft GWR statt, die ebenfalls über einen Insolvenzplan saniert werden soll.


Der Insolvenzplan der GWI bildet die Grundlage für die finanzielle Sanierung der GERRY WEBER Gruppe. Er beruht auf der Investmentvereinbarung, den die GWI am 15. Juli 2019 mit Zustimmung des Sachwalters, Rechtsanwalt Stefan Meyer, mit von Robus Capital Management Ltd. und Whitebox Advisors LLP verwalteten Fonds geschlossen hat.


Der Insolvenzplan der GWI sieht vor, dass die Gläubiger der GWI in sechs Gruppen aufgeteilt werden, um ihren individuellen Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden. Auch die Aktionäre der GWI sind in einer eigenen Gruppe vorgesehen und werden an der Abstimmung über den Insolvenzplan beteiligt. Nähere Details hierzu werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.


Den unterschiedlichen Interessenlagen der Gläubiger soll durch differenzierte Angebote Rechnung getragen werden. Die Höhe der jeweiligen Insolvenzquote setzt sich – je nach Gruppe unterschiedlich –  aus verschiedenen Bausteinen zusammen, zum Beispiel aus einer festen Barquote von 12,0 %, zusätzlichen Mitteln aus künftigen Desinvestments der Gesellschaft (Logistik-Zentrum Ravenna Park, Restbeteiligung an HALLHUBER) oder aus dem Bezug von wertaufholenden Finanzinstrumenten wie Anleihen und Wandelschuldverschreibungen.  


Kleinere Gläubiger mit Forderungen bis 2.500 Euro sowie Arbeitnehmer der Gesellschaft erhalten eine erhöhte feste Barquote von 27,0 % sowie zusätzliche Quoten (aber keine Finanzinstrumente), die zu einer Gesamtquote von nahezu 50 % für diese Gläubigergruppe führen könnten.


Für die Altaktionäre der GWI ist aus insolvenzrechtlichen Gründen keine Quotenbefriedigung möglich.


In der Summe reichen die kalkulatorischen und damit unverbindlichen Befriedigungsquoten von rund 32 % bis zu mehr als 50 % der jeweiligen Forderungen.


Diejenigen Gläubiger, die Optionen zur frühzeitigeren Quotenzahlung wählen, erhalten niedrigere Befriedigungsquoten als diejenigen Gläubiger, die ihre Forderungen länger im Unternehmen belassen. Damit wird in jeder Variante eine für Insolvenzverfahren deutlich überdurchschnittliche Insolvenzbefriedigung erwartet. Gläubigern mit Forderungen von mehr als 2.500 Euro werden neben der Barquote mittels Optionsausübungsmöglichkeit Kapitalmarktinstrumente in Form von festverzinslichen Anleihen (straight bonds) und für Großgläubiger auch Wandelschuldverschreibungen (convertible bonds) angeboten. Durch die Optionsausübung zugunsten der Wandelschuldverschreibung und die spätere Wandlung in Aktien haben diese Gläubiger im Rahmen einer erfolgreichen Restrukturierung und entsprechender Entwicklung der Aktienkurse sogar die Chance auf vollständiger Befriedigung ihrer Ansprüche.


Robus und Whitebox haben sich verpflichtet, bis zu 49,2 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen, die der Finanzierung der Insolvenzquoten in beiden Insolvenzplänen und der Betriebsmittelfinanzierung der GERRY WEBER Gruppe dienen. Zur Herstellung einer wieder soliden Kapitalbasis ist die Herabsetzung des Grundkapitals der GWI AG von derzeit 45.895.960 Euro auf 8.733 Euro (sanierender Kapitalschnitt) sowie eine anschließende Kapitalerhöhung auf 1.025.000 Euro vorgesehen. Die neuen Aktien sollen vollständig von den von Robus und Whitebox verwalteten Fonds gezeichnet werden. Auch die nach dem Kapitalschnitt verbleibenden Altaktien werden an die Fonds übertragen, die damit im ersten Schritt alleiniger Eigentümer der GWI AG werden. Auf Basis bedingter Kapitalerhöhungsmaßnahmen im Insolvenzplan sollen zu einem späteren Zeitpunkt auch jene Gläubiger der GWI, die Wandelschuldverschreibungen gewählt haben, bis zu maximal 70 % und das Management der GERRY WEBER Gruppe bis zu maximal 10 % am Aktienkapital beteiligt werden.


Die bereits 2018 eingeleitete operative Sanierung und Neuausrichtung von GERRY WEBER wird weiterhin mit Hochdruck vorangetrieben.


Die Bestätigung des Insolvenzplans der GWI steht unter dem Vorbehalt marktüblicher Bedingungen wie etwa kartellrechtlicher und steuerlicher Freigaben sowie der Annahme des separaten Insolvenzplans für die Tochtergesellschaft GWR durch deren Gläubiger. Ziel ist, beide Insolvenzverfahren spätestens zum Jahresende 2019 zu beenden.




Dr. Christian Gerloff, Generalbevollmächtigter der GWI: „Der Insolvenzplan für die GERRY WEBER International AG ist ein innovativer Ansatz für Insolvenzverfahren dieser Größenordnung in Deutschland. Das Konzept berücksichtigt, dass Gläubiger je nach Größe und Art ihrer Forderungen unterschiedliche Bedürfnisse haben, gerade was die Verbindlichkeit und Zeitnähe einer Quotenzahlung betrifft.“


Sachwalter Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH: „Ich bin überzeugt, dass dieser kreative und maßgeschneiderte Insolvenzplan den konkreten, durchaus differierenden Gläubigerinteressen von GERRY WEBER in optimaler Weise gerecht wird. Zudem wird in beiden Verfahren eine erfreulich hohe Quote den Gläubigern angeboten werden können. Gemeinsam mit dem Management und den eingesetzten Beratern, die allesamt zeitlich wie inhaltlich einen hervorragenden Job gemacht haben, kann nunmehr dieses komplexe Konzept auf Basis der eingereichten Insolvenzpläne den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt werden. Mit der Annahme der Insolvenzpläne wäre der Durchbruch für eine nachhaltige Sanierung von GERRY WEBER geschafft.“


Zum Hintergrund

Die GERRY WEBER International AG befindet sich seit dem 25. Januar 2019 im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Am 1. April wurde das Verfahren eröffnet. Bei der Tochtergesellschaft GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am 1. Mai 2019 eröffnet. Das Insolvenzgericht hat in beiden Fällen Rechtsanwalt Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum Sachwalter bestellt. Dem Vorstand der GERRY WEBER International AG mit Johannes Ehling (Vorstandssprecher sowie Chief Sales Officer und Chief Digital Officer), Florian Frank (Chief Restructuring Officer) und Urun Gursu (Chief Product Officer) steht der in der Modebranche erfahrene Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff (Gerloff Liebler Rechtsanwälte, München) als Generalbevollmächtigter zur Seite.

 

Über die GERRY WEBER Gruppe

Die GERRY WEBER International AG mit Sitz in Halle/Westfalen ist ein international  operierender Konzern, der drei starke Markenfamilien unter einem Dach vereint: GERRY WEBER, TAIFUN und SAMOON. Darüber hinaus hält GERRY WEBER eine nicht-strategische Beteiligung in Höhe von 12% an der HALLHUBER GmbH.

 


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