21.10.2011 - Kategorie "Private Insolvenz"

Frist zur Umstellung der “Rürup-Rente“ verlängert

Frist zur Umstellung der “Rürup-Rente“ verlängert

Versicherungsnehmer können Verträge zur "Rürup-Rente" bis zum 31.12.2011 umstellen. So können rückwirkend für das Jahr 2010 die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.


Die Regelung betrifft bis zum 31. März 2010 abgeschlossene Basisrenten-Verträge, die aber nach Auffassung der Zertifizierungsstelle den nachträglich von ihr aufgestellten Zertifizierungskriterien nich

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