Flensburger Maschinenbauer Ultratroc beantragt Insolvenz
Geschäftsbetrieb wird fortgeführt - Gehälter der 33 Beschäftigten sind gesichert
Der Flensburger Maschinenbaubetrieb Ultratroc GmbH hat am 17. Juli 2017 beim Amtsgericht Flensburg Insolvenzantrag gestellt. Das vor 60 Jahren gegründete, familiengeführte Traditionsunternehmen stellt besonders energieeffiziente Kältedrucklufttrockner her, die weltweit vor allem von Industrie- und Handwerksbetrieben eingesetzt werden. Ferner übernimmt Ultratroc die Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung der Maschinen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt von der Hamburger Kanzlei Reimer Rechtsanwälte bestellt.
„Der Geschäftsbetrieb von Ultratroc wird zunächst unverändert fortgeführt. Die Gehälter der 33 Beschäftigten sind bis zum 30. September 2017 durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert“, sagt Borchardt.
Er hat mit seinem Expertenteam bereits mit einer betriebswirtschaftlichen und insolvenzrechtlichen Bestandsaufnahme begonnen und sondiert nun parallel den globalen Markt für Kältedrucklufttrockner. Optionen für das norddeutsche Hightech-Unternehmen könnten beispielsweise eine Sanierung oder die Übernahme durch einen Investor sein. „Ultratroc ist in seinem Segment ein Hidden Champion. Dank hervorragender Technologie und einer motivierten Belegschaft hoffe ich, dass wir zusammen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine für die Gläubiger und Beschäftigten gute Lösung finden werden“, sagt der Flensburger Rechtsanwalt und Ultratroc-Sanierungsberater Hans Köster aus der Kanzlei Jensen Emmerich.
„Eine wesentliche Ursache für die Insolvenz ist der Wegfall eines Großkunden aus den USA“, erklärt Borchardt. „Für die Zukunft wird entscheidend sein, inwiefern Utratroc diesen Ausfall kompensieren kann.“
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