Firma insolvent: Käufer haftet nicht für alte Rentenansprüche
Der Käufer eines insolventen Unternehmens haftet nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht für in der Vergangenheit erworbene Betriebsrentenansprüche.
Er sei bei den übernommenen Arbeitnehmern nur für Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung zuständig, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, entschied das höchste deutsche Ar
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