26.01.2009 - Kategorie "Arbeitnehmer"

Finanzielle Hilfe für Arbeitnehmer bei Freistellung

Finanzielle Hilfe für Arbeitnehmer bei Freistellung

Der Bezug von Insolvenzgeld schließt die Zahlung von Arbeitslosengeld nicht aus. Das Insolvenzgeld dient dazu, den ausgefallenen Netto- Arbeitslohn auszugleichen. So wird Insolvenzgeld wird für den Lohn bezahlt, der in den letzten 3 Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht ausbezahlt wurde.


Neben der Zahlung des Insolvenzgeldes werden von der Arbeitsagentur auch rückständige Beiträge zur gesetzlichen Renten, Pflege- und Krankenversicherung beglichen. Arbeitslosengeld können Arbeitne

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