14.01.2011 - Kategorie "Private Insolvenz"

Finanzamt darf in der Wohlverhaltensphase aufrechnen

Finanzamt darf in der Wohlverhaltensphase aufrechnen

Das Finanzamt darf Steuerforderungen gegen den Schuldner, die aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens stammen, aufrechnen, wie jetzt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in zwei Urteilen vom 25. August 2010 (Aktenzeichen 12 K 2060/08 und 12 K 12109/09) entschied.


    Der Fall: Der Kläger hatte nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ein neues Unternehmen gegründet. Aus dieser Tätigkeit während der Wohlverhaltsnsphase ergaben sich Steuererstattungsa

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