Finanzamt darf in der Wohlverhaltensphase aufrechnen
Das Finanzamt darf Steuerforderungen gegen den Schuldner, die aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens stammen, aufrechnen, wie jetzt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in zwei Urteilen vom 25. August 2010 (Aktenzeichen 12 K 2060/08 und 12 K 12109/09) entschied.
Der Fall: Der Kläger hatte nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ein neues Unternehmen gegründet. Aus dieser Tätigkeit während der Wohlverhaltsnsphase ergaben sich Steuererstattungsa
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