Exklusiv-Hauben Gutmann: Geschäftsbetrieb muss eingestellt werden
Schlechte Nachrichten für Exklusiv-Hauben Gutmann: Geschäftsbetrieb muss eingestellt werden - Agentur für Arbeit sieht kein neues Insolvenzereignis und zahlt den Mitarbeitern deshalb kein Insolvenzgeld - Vorläufiger Insolvenzverwalter Holger Blümle bedauert Entscheidung
Die Agentur für Arbeit begründet ihre Entscheidung damit, dass mit dem neuerlichen Insolvenzantrag kein neues Insolvenzereignis vorliege, mit dem für die Mitarbeiter ein erneuter Anspruch auf Insolvenzgeld entstehe. Vielmehr seien noch Zahlungsverpflichtungen aus dem Insolvenzplan des vorangegangenen Sanierungsverfahrens offen. Diese sollten plangemäß zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden. Nach Auffassung der Agentur für Arbeit ist die Zahlungsunfähigkeit trotz Abschluss des ersten Insolvenzverfahrens mit einem Insolvenzplan und nachlaufendena Zahlungen an die Gläubiger noch nicht beseitigt worden.
Über Schultze & Braun
Schultze & Braun ist ein
führender Dienstleister für Insolvenzverwaltung und Beratung im
Sanierungs- und Insolvenzrecht. Mit über 600 Mitarbeitern an mehr als 40
Standorten in Deutschland und dem europäischen Ausland unterstützt
Schultze & Braun Unternehmen vor Ort, bundesweit und international
in allen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen
Fragestellungen.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.