14.12.2012 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Europäische Kommission veröffentlicht Entwurf zum neuen Europäischen Insolvenzrecht

Europäische Kommission veröffentlicht Entwurf zum neuen Europäischen Insolvenzrecht

In dieser Woche hat die Europäische Kommission Ihren Entwurf für ein neues modernisiertes Europäisches Insolvenzrecht veröffentlicht.


Vor dem für das Frühjahr 2013 geplante Inkrafttreten bedarf der Entwurf noch der Zustimmung des Rates und des Europäischen Parlamentes.

„Der Entwurf enthält viele fortschrittliche Elemente und wird erheblich dazu beitragen, dass gerade Unternehmen mit einer länderübergreifenden Struktur bessere Sanierungschancen erhalten“, sagt Rechtsanwalt Daniel F. Fritz, Seniorpartner der Kanzlei HERMANN RWS. Neben vielen anderen europäischen Experten hat er als persönlicher Experte die EU-Kommission bei der Erstellung des Entwurfes beraten.
Besondere Bedeutung haben die neuen geplanten Regelungen zum Konzerninsolvenzrecht, da es dieses Rechtsgebiet bislang auf nationaler Ebene nur in wenigen Ländern gibt. Deutschland und Frankreich erarbeiten gerade erst Ideen für ein nationales Konzerninsolvenzrecht. „Es ist begrüßenswert, dass der Entwurf der Kommission die Eigenständigkeit jedes Konzernunternehmens wahrt, zugleich aber auch flexible Kooperationsmöglichkeiten eröffnet und damit den einzelnen Ver-waltern innerhalb eines insolventen Konzerns echte Einflussmöglichkeiten auf die anderen Verfahren einräumt. Damit kann der Erhalt einer insolventen Gruppe viel besser gewährleistet werden“, sagt Fritz.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist beim Entwurf des neuen modernisierten Europäischen Insolvenzrechts nach Ansicht von Insolvenzrechtsexperten Fritz auch die Vermeidung von so genannten Sekundärverfahren.Vermeidende Maßnahmen haben bislang nur englische Gerichte praktiziert. Sekundärverfahren haben oftmals die Fortführung und Verwertung bislang zusammen gehörender, grenzüberschreitend tätiger Unternehmen erschwert. Künftig sollen solche neue Normen in das Europäische Insolvenzrecht implementiert werden.

„Aus deutscher Sicht ist auch die Klarstellung zu begrüßen, dass künftig auch Verfahren der Eigenverwaltung in den Anwendungsbereich der Europäischen Insol-venzverordnung fallen sollen. Das neue deutsche Insolvenzrecht hat bislang schon sehr positive Impulse zur Sanierung deutscher Unternehmen im Rahmen der hiesigen Insolvenzordnung gesetzt. Im Europäischen Zusammenspiel wird es künftig auch grenzüberschreitend besser möglich sein, Unternehmen im Rahmen einer Insolvenz zu sanieren“, fasst Rechtsanwalt Daniel F. Fritz zusammen.



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