Europäische Kommission bestätigt EU-konformen Verkauf des Nürburgrings an capricorn
Die Europäische Kommission (EUKOM) hat in ihrer Entscheidung über die Rückforderung gewährter Beihilfen des Landes an den Nürburgring auch den EU-konformen Verkauf des Nürburgrings an die capricorn NÜRBURGING Besitzgesellschaft mbH (capricorn) bestätigt.
Gleichzeitig hat die EUKOM festgestellt, dass der Investorenprozess
nach den EU-Vorgaben transparent, offen, diskriminierungsfrei und
bedingungsfrei durchgeführt worden ist. „Wir sehen uns bestätigt, dass Brüssel
unserem Verkaufsprozess ‚grünes Licht’ erteilt hat“, sagt
Sanierungsgeschäftsführer Prof. Dr. Dr. Thomas B Schmidt,
Sanierungsgeschäftsführer der Nürburgring GmbH in Eigenverwaltung (NG). Die
Entscheidung bedeutet für den Nürburgring, dass nach Monaten der Unsicherheit nun
wieder Ruhe einkehrt und für den neuen Betreiber Rechtssicherheit geschaffen
wird. Für die Veranstalter schafft die Entscheidung aus Brüssel auch die
Veranstaltungssicherheit für die nächsten Jahre.
„Die Entscheidung der EUKOM zeigt, dass es geboten und
verantwortungsvoll war, den Verkauf des Nürburgrings zügig zu betreiben. Damit
konnte das drohende Risiko einer Stilllegung des Nürburgrings ausgeschlossen
werden“, sagt Sachwalter Jens Lieser. Hintergrund ist: Die Empfänger
rechtwidriger Beihilfen, die wie die NG und ihre beiden insolventen
Tochtergesellschaften, die Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH
(CMHN) und die Motorsport Resort Nürburgring GmbH (MSR), die Beihilfen nicht
vollständig zurückzahlen können, innerhalb von vier Monaten nach Beschluss der
EUKOM stillgelegt werden müssen. Erst der Verkauf an capricorn nach einem
EU-konformen Investorenprozess ermöglicht den Weiterbetrieb des Nürburgrings.
Die NG und ihre Tochtergesellschaften MSR und CMHN hatten am 20.07.2012 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler beantragt. Das Verfahren wurde am 01.11.2012 eröffnet. Die Verwalter haben am 15.05.2013 den EU-konformen Investorenprozess, der durch die international tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG betreut wurde, gestartet. Im Ergebnis des europaweiten durchgeführten Investorenprozess hat der Gläubigerausschuss am 11.03.2014 den Verkauf aller Vermögenswerte des traditionsreichen Nürburgrings an den besten Bieter capricorn, der den höchsten Kaufpreis geboten hatte, beschlossen.
Über Prof. Dr. jur. Dr. phil. Thomas B. Schmidt
Rechtsanwalt Thomas B. Schmidt ist Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht und Partner der Kanzlei König Insolvenzverwaltung GbR, eine der führenden Insolvenz- und Wirtschaftskanzleien in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Trier. Seit 1997 ist Prof. Schmidt als Insolvenzverwalter tätig und gilt als bekannter Experte für Insolvenzplanverfahren und Sanierungen. Darüber hinaus ist er auf personelle Restrukturierungen spezialisiert. Er ist Honorarprofessor der Fachhochschule Trier und lehrt dort seit 2002 in den Fächern Wirtschafts- und Insolvenzrecht.
Über Jens Lieser
Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Jens Lieser ist Partner der überregional bekannten Kanzlei LIESER Rechtsanwälte. Lieser, zugleich Fachanwalt für Insolvenzrecht, hat sich seit 1994 durch die Sanierung und Fortführung zahlreicher Unternehmen sowie beim Erhalt von Arbeitsplätzen einen Namen gemacht. LIESER Rechtsanwälte ist eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung, Restrukturierung und Zwangsverwaltung. Die Kanzlei betreut von ihrem Hauptsitz in Koblenz und weiteren Standorten u.a. in Mainz, Frankfurt am Main, Köln und Trier Mandate aller Größenordnungen und Branchen. In über 3.000 Insolvenzverfahren hat LIESER Rechtsanwälte die Kompetenz bei der Fortführung und Sanierung von Unternehmen erfolgreich unter Beweis gestellt.
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