ESUG: Eine Reform des Insolvenzrechts
Ab dem 1. März 2012 gilt das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Ziel dieser Reform des Insolvenzrechts ist es, die Möglichkeiten zur Sanierung notleidender Unternehmen zu verbessern.
Die wichtigsten Neuerungen: Von Anfang an mehr Mitspracherecht für Gläubiger Es kann bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt werden. Er hat Mi
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