02.08.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"
ERKO nimmt ihren Antrag auf Eigenverwaltung zurück.
ERKO Präzisions- und Steuerungstechnik GmbH mit Sitz im thüringischen Leinefelde-Worbis nimmt ihren Antrag auf Eigenverwaltung zurück.
Aus verfahrenstechnischen Gründen hat
der Geschäftsführer der ERKO Präzisions- und Steuerungstechnik GmbH den Antrag
auf Eigenverwaltung zurückgenommen.
Mit Beschluss vom 26.07.2018 hat das
Amtsgericht Mühlhausen (Thüringen) zunächst die vorläufige schwache Verwaltung
angeordnet. In Abstimmung mit den wesentlichen Verfahrensbeteiligten ist -
ebenfalls aus verfahrenstechnischen Gründen - eine Überleitung in eine starke
vorläufige Verwaltung geplant. Der Übergang in das Regelverfahren geschieht in
enger Abstimmung mit dem Geschäftsführer im Blick auf die Sanierung des
Geschäftsbetriebes und der Gewährleistung eines störungsfreien operativen
Geschäfts. Die wesentlichen Kunden wurden über den Schritt informiert und
wollen das Unternehmen auf dem Weg der Sanierung im Grundsatz weiter begleiten.
Ebenso wurden die Arbeitnehmervertretung und die Gewerkschaft über diesen
Schritt unterrichtet.
Sowohl die vorläufige Insolvenzverwaltung als auch die
Generalbevollmächtigten sind der Überzeugung, dass es im Rahmen eines
Investorenprozesses eine Lösung für das Unternehmen geben wird. Dr. Kreuznacht
und Dr. Plathner zeigen sich einig: "Dieser Schritt wird keinen negativen
Einfluss auf das laufende Geschäft haben. Ganz im Gegenteil: Im konkreten Fall
haben sich operative Umstände ergeben, die durch einen Übergang ins
Regelverfahren besser zu lösen sind, so dass der Sanierungsprozess effektiver
verfolgt werden kann."
Gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und
Sanierungsexperten Dr. Frank Kreuznacht und RA Thore Voß von der Kanzlei BBORS
Kreuznacht Rechtsanwälte aus Mühlhausen/Münster begleiten die
Sanierungsexperten Jörg Gregel, RA Dr. Jan Markus Plathner und Dr. Dipl. Kfm.
Bastian Messow von Brinkmann und Partner als Generalbevollmächtigte das weitere
Verfahren.
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