23.04.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Erfolg für Gläubiger des Kiener-Fonds K 1

Erfolg für Gläubiger des Kiener-Fonds K 1

Hauptinsolvenzverfahren wird von den British Virgin Islands nach Deutschland verlegt.


Großer Erfolg für die Gläubiger des wegen Anlagebetrugs verurteilten früheren Hedgefonds-Managers Helmut Kiener: Eine internationale Anwaltsallianz, bestehend aus den Kanzleien Dr. Fischer & Partner aus Zürich sowie Dr. Späth & Partner aus Berlin, hat mehr als vier Jahre nach der Insolvenz der K1-Fonds erreicht, dass das Hauptinsolvenzverfahren von den British Virgin Islands nach Deutschland verlegt wird. Die beiden Kanzleien vertreten aktuell Anleger mit einem Schadensvolumen im zweistelligen Millionenbereich allein bei K 1 Global Ltd.


Auf Antrag der beiden Kanzleien bzw. zweier Mandanten dieser Kanzleien wurde das Insolvenzverfahren im Fall K 1 Global Ltd. zwischenzeitlich vom Amtsgericht Aschaffenburg eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde wie vorgeschlagen Rechtsanwalt Tobias Hoefer von der Kanzlei Hoefer Schmidt-Thieme bestellt, der bereits das Insolvenzverfahren über das Vermögen des inhaftierten Fondsinitiators Helmut Kiener betreibt. Hoefer führt seit 30. Mai 2011  das Hauptinsolvenzverfahren nach der Europäischen Insolvenzverordnung (EUInsVO) in Sachen Kiener. Er ist mit dem Fall daher bestens vertraut, so dass seine Bestellung auch im Interesse der Gläubiger des K 1 Fonds liegt.


Gemäß Artikel 4 der EuInsVO kommt in dem Verfahren jetzt deutsches Recht zur Anwendung. Das Verfahren wird gem. Art. 102 § 3 EGInsO in Verbindung mit Art. 3 EuInsVO, § 3 Abs. 1 InsO, vom Insolvenzgericht Aschaffenburg als Hauptinsolvenzverfahren geführt. Das vorher auf den British Virgin Islands betriebene Insolvenzverfahren ist laut Amtsgericht Aschaffenburg gem. § 343 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Satz 1 InsO nicht anzuerkennen.


Rechtsanwalt Tobias Hoefer hierzu: „Für die Gläubiger bedeutet das einen entscheidenden Vorteil. Denn in der Konsequenz können nun die Verwertung wie auch die Ansprüche aller Gläubiger gebündelt an Insolvenzgerichten nach deutschem Recht effizient abgearbeitet werden.“


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner: „Wir sehen die von uns beantragte Verlegung des Hauptinsolvenzverfahrens von den Virgin Islands nach Deutschland als großen Erfolg für die Gläubiger von K1 Global und versprechen uns eine wesentlich bessere Erfolgsquote der Gläubiger, hierdurch die Insolvenzmasse deutlich zu erhöhen. Wir haben bereits deutliche Hinweise auf Vermögenswerte auf Mallorca gefunden, die den Gläubigern von K1 Global zustehen könnten, und sogar auf Geldverschiebungen nach Südamerika, die wir dem Insolvenzverwalter gerne zur Verfügung stellen werden.“


Rechtsanwalt Prof. Dr. Daniel Fischer betont: „Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation der Anleger für die Durchsetzung weiterer Werte massiv verbessert hat. Zusätzlich sind die Anleger durch die Mitarbeit eines Prozessfinanzierers massiv gestärkt.“


Erste Gläubigerversammlung für K 1 Fonds am 2. Juni

Im Verfahren des K 1 Fonds hat Insolvenzverwalter Tobias Hoefer bereits mögliche Anfechtungsansprüche in Höhe von mehreren Millionen Euro ausfindig machen können. Schon im Zuge des Hauptinsolvenzverfahrens über das Vermögen von Helmut Kiener hatte Hoefer alle aktuellen und potenziellen Vermögenswerte im In- und Ausland für die Gläubiger gesichert.


Insolvenzgläubiger des K 1 Fonds können ihre Forderungen noch bis zum 02. Mai 2014 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Eine erste Gläubigerversammlung findet am Montag, 02. Juni 2014, um 10.00 Uhr im Amtsgericht Aschaffenburg statt.


Der Diplom-Psychologe und „Hedgefonds-Manager“ Helmut Kiener wurde im Juli 2011 wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Landgericht Würzburg sah es als erwiesen an, dass Kiener rund 5000 Anleger und zwei Großbanken über Jahre hinweg mit einem Schneeballsystem um mehr als 300 Millionen Euro gebracht hatte.



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