15.09.2008 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Erbschaftsteuer auch bei Insolvenz

Erbschaftsteuer auch bei Insolvenz

Das Finanzgericht Münster entschied, dass ein Unternehmer, der für die vom Vater geerbte Firma Insolvenz anmelden musste, nun auch noch die Erbschaftssteuer i.H. von 65.000 Euro an das Finanzamt nachzahlen muss.


Grundsätzlich gewährt die Finanzverwaltung nach geltendem Steuerrecht für verschenkte oder vererbte Unternehmen einen Freibetrag von 225.00 Euro und einen pauschalen Bewertungsabschlag von 35 Pro

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