Enerco Systems unter dem Insolvenz-Schutzschirm
Der angeschlagene Energielieferant Enerco Systems will seine Existenz mit einem sogenannten Schutzschirmverfahren sichern.
Im Gegensatz zum traditionellen Insolvenzverfahren behält beim Schutzschirmverfahren (gem. §270b InsO) die Geschäftsführung die Oberhoheit und kann mit Unterstützung des Sachwalters ein Sanierungsko
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