eJustice: Einführung der elektronischen Akte in der Justiz
Mit der Einführung des flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehrs können die Bürgerinnen und Bürger – wenn sie wollen – ab dem 1. Januar 2018 ihre Schreiben elektronisch an die Gerichte senden.
Das größte Reformprojekt der Justizgeschichte nimmt Fahrt auf: Unter dem Stichwort eJustice wird die Justiz in Baden-Württemberg für die Herausforderungen im digitalen Zeitalter fit gemacht. Die Umstellung auf eine elektronische Aktenführung stellt ab dem 1. Januar 2018 sicher, dass diese digitale Post innerhalb des Gerichts papierlos am Computer bearbeitet werden kann. Unter dem Motto „eJustice zum Anfassen“ hat nun ein Informationstag für die Justizpraxis im Stuttgarter Haus der Wirtschaft stattgefunden.
„Das Fundament für die elektronische Akte steht“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger und wies auf die schon weit fortgeschrittene Entwicklung der notwendigen Software durch das hocherfahrene Unternehmen PDV-Systeme aus Erfurt hin, das seine erprobte e-Akte-Software nicht nur für die baden-württembergische Justiz, sondern etwa auch für den Bundesgerichtshof und das Bundespatentgericht auf die speziellen Bedürfnisse der Justiz anpasst. Bis zum Jahr 2020 soll die elektronische Aktenführung bei allen Gerichten des Landes eingeführt sein. Bereits Anfang des nächsten Jahres soll die Pilotierung starten, zunächst beim Landgericht Mannheim und beim Arbeitsgericht Stuttgart. Stickelberger hob die zentrale Bedeutung der Praxisbeteiligung bei der Umsetzung des Projekts hervor. „Wir gestalten die elektronische Akte nicht über die Köpfe unserer Beschäftigten hinweg, sondern haben von Anfang an auf eine enge Einbindung der Justizpraxis gesetzt. Über einen bereits im vergangenen Jahr eingerichteten Praxisbeirat, über zahlreiche Informationsveranstaltungen und durch zwei Arbeitsplatzlabore, in denen jeder - wenn er möchte - die neue Arbeitsumgebung kennen lernen kann, machen wir die Einführung der elektronischen Akte transparent“, sagte der Minister.
Minister Stickelberger betonte, dass die vollelektronische Akte gerade auch für die Beschäftigten enorme Chancen eröffne. „Die mobile elektronische Akte ermöglicht verstärkt Telearbeit und abteilungsübergreifende Vertretungen. Dies dient ganz erheblich der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagte der Minister. Die elektronische Akte werde außerdem für Hilfsmittel wie etwa eine Vorlesesoftware zugänglich sein, was die Inklusion von körperlich eingeschränkten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erleichtere.
Mehr als 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Justiz des Landes nutzten den Informationstag, um sich über die Sicherheit und Handhabbarkeit der neuen papierlosen Akte zu informieren, mit Expertinnen und Experten datenschutzrechtliche Fragen, aber auch arbeitsmedizinische Aspekte zu erörtern und die Software der elektronischen Akte in den Augenschein zu nehmen.
Zeitplan eJustice
Der Zeitplan für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte sieht so aus: Alle Rechtsanwälte müssen bis zum 1. Januar 2016 über besondere elektronische Anwaltspostfächer verfügen. Bis zum 1. Januar 2018 ist die bundesweite flächendeckende Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs auf Basis neuer und einheitlicher Regelungen vorgesehen. Die Gerichte sind dann bundesgesetzlich verpflichtet, Post auf sicheren elektronischen Wegen rechtsverbindlich entgegenzunehmen. Bis spätestens zum 1. Januar 2022 müssen Rechtsanwälte, Behörden und andere so genannte „professionelle Einreicher“ ihre Schreiben rein elektronisch bei den Gerichten einreichen. Die Bürgerinnen und Bürger haben aber auch dann weiterhin die Wahl, ob sie ihre Schreiben elektronisch oder schriftlich per Post oder Fax an das Gericht senden. Die elektronische Akte soll bis zum Jahr 2020 bei allen baden-württembergischen Gerichten eingeführt sein. Die Straf- und auch die Verfassungsgerichtsbarkeit sind von diesen Regelungen nicht erfasst, entsprechende Vorschriften durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sind jedoch in Planung.
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