07.04.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

EIKA: LG Fulda bestätigt Erstrangigkeit der Forderungen von ACI

Insolvente EIKA: Erstrangigkeit von Insolvenzforderungen festgestellt

Mit Urteil vom 30.3.2015 hat das LG Fulda (AZ 4 O 453/12) die Erstrangigkeit der von ACI Real Estate LLC zur Insolvenztabelle des Kerzenherstellers EIKA GmbH angemeldeten Forderung festgestellt.


Die Höhe der angemeldeten Forderung beträgt mit Zinsen rund 15 Mio. Euro - damit ist ACI größter Gläubiger der insolventen EIKA.Bereits im Jahr 2008 meldete Eika zum ersten Mal Insolvenz an. Ende 20

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