Eigenverwaltungsverfahren von Hoppe eröffnet
Insolvenz des Mitgesellschafters Schlemmer Group hat derzeit keinen Einfluss auf die Unternehmensfortführung und Sanierung von Hoppe
Die
Sanierung der Hoppe Kunststoffspritzerei und Formenbau GmbH & Co. KG macht
weitere Fortschritte und hat den nächsten Meilenstein erreicht. Anfang des
Jahres 2020 hat das Amtsgericht Potsdam das Eigenverwaltungsverfahren planmäßig
eröffnet und damit die Sanierungswürdigkeit des Unternehmens untermauert.
„Durch das Verfahren bleibt das Unternehmen ständig voll handlungsfähig. Wir
können weiterhin wie gewohnt produzieren und sind bei der Umsetzung der
Sanierungsmaßnahmen im Zeitplan“, erklärt Geschäftsführer Martin Liefländer.
Mit dem Verfahren will sich Hoppe an die Veränderungen in der
Automobilzulieferindustrie anpassen und auf die Herstellung hochwertiger
Präzisionsteile sowie der dazugehörigen Formen konzentrieren. Die Aufhebung des
Verfahrens ist für Mai dieses Jahres geplant.
Hoppe
stellt hochpräzise thermoplastische Kunststoffspritzteile für die
Automobilindustrie her. Das Unternehmen betreibt hierfür einen
Produktionsstandort in Blankenfelde, an dem insgesamt 85 Mitarbeiter
beschäftigt sind. Zu den weltweit rund 60 Kunden gehören namenhafte
Automobilhersteller und die Automobilzulieferindustrie.
Völlig
überrascht wurde Hoppe von der Insolvenz des Mehrheitsgesellschafters Schlemmer
Group im Dezember 2019. „Die Regelinsolvenz von Schlemmer hat allerdings
derzeit keine negativen Folgen für die für 2020 angestrebte Sanierung und die
Unternehmensfortführung“, bestätigt Geschäftsführer Liefländer. Bereits zu
Beginn der Eigenverwaltung im Oktober 2019 hatte Schlemmer seinen Rückzug aus
dem Berliner Traditionsunternehmen angekündigt. „Ein wesentliches
Sanierungsziel war es, mit den Kunden sichere Abnahmemengen zu vereinbaren und
notwendige Preis- und Kostenanpassungen vorzunehmen. Dies werden wir durch die
Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen erreichen. Die Finanzierung für das laufende
Geschäftsjahr ist gesichert“, sagt Liefländer weiter.
Zusammen
mit dem Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp wird derzeit ein tragfähiges
Sanierungskonzept entwickelt, dem das Gericht und die Gläubiger zustimmen
müssen. „Wir konnten aufzeigen, dass wir in dem Verfahren eine lückenlose
Belieferung unserer Kunden sicherstellen können. Damit haben wir
Bandstillstände verhindert. Das hat im vorläufigen Verfahren die Kunden und
Lieferanten überzeugt und Vertrauen geschaffen“, so Florian Schercher, Projektleiter
und Associate Partner bei Buchalik Brömmekamp. „Die Geschäftspartner haben ihre
volle Unterstützung signalisiert und gehen den nun eingeschlagenen
Sanierungsweg mit“, ergänzt André Lehmann, Projektmanager Finance bei Buchalik
Brömmekamp.
Die Eigenverwaltung verfolgt das Ziel, das Unternehmen zu restrukturieren und fortzuführen. Dabei bleibt die unternehmerische Verantwortung beim bisherigen Geschäftsführer. Er führt den Sanierungsprozess selbstständig mit einem ihm zur Seite gestellten Sachwalter und Hand in Hand mit einem sanierungserfahrenen Beratungsunternehmen durch. Während des Verfahrens wird der Geschäftsbetrieb unverändert weitergeführt. Der Sachwalter übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und zusammen mit den Beratern die Sanierung im Interesse der Gläubiger zu unterstützen. Das Amtsgericht Potsdam hat den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Partner der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner, als Sachwalter bestellt. Christian Graf Brockdorff war bereits im vorläufigen Verfahren als vorläufiger Sachwalter bestellt worden.
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