Eigenverwaltungsverfahren soll Bagel Bakery wieder zukunftsfähig machen
Produktion und regulärer Geschäftsbetrieb wird unverändert fortgeführt
Zugesagte, aber ausgebliebene Aufträge sowie zu hohe
Finanzierungskosten für eine Investition in die Produktionsstraße haben bei der
Bagel Bakery GmbH zu einem Liquiditätsengpass geführt. Deshalb hat
Geschäftsführer Christian Kiefer nun beim Amtsgericht Halle einen Antrag für
ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt. Das Gericht hat dem Antrag
vollumfänglich entsprochen und die Eigenverwaltung angeordnet. Innerhalb des
Sanierungsverfahrens will sich der Produzent von amerikanischen Backprodukten
wieder zukunftsfähig aufstellen. Bagel Bakery wird in dem Verfahren von der
Sanierungsberatung Buchalik Brömmekamp (Berlin) unterstützt.
„Die Produktion und der Geschäftsbetrieb werden unverändert fortgeführt. Alle Aufträge werden wir erfüllen, Neuaufträge annehmen und in gewohnter Qualität liefern“, erklärt Geschäftsführer Kiefer. Die rund 180 Mitarbeiter sind über den Verlauf des Verfahrens informiert worden. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter werden pünktlich und ohne Einschränkungen weiterbezahlt. Dabei werden die ersten drei Monate über das Insolvenzgeld abgesichert; danach übernimmt das Unternehmen wieder die Zahlungen. Ein Arbeitsplatzabbau ist nicht geplant.
Zusammen mit Buchalik Brömmekamp wird die Geschäftsführung nun ein tragfähiges Sanierungskonzept entwickeln und in den nächsten Monaten umsetzen. Dieses Konzept, dem die Gläubiger zustimmen müssen, zeigt die Maßnahmen für eine Fortführung des Unternehmens sowie die Entschuldung auf. „Bagel Bakery ist von den Produkten sehr gut aufgestellt. Nun gilt es das Unternehmen wieder in ruhiges Fahrwasser zu lotsen und einige Prozesse zu optimieren. Wir werden uns nun schnellstmöglich ein exaktes Bild von der wirtschaftlichen Lage machen und alle Sanierungsoptionen prüfen“, so Sanierungsexperte Nils Averbeck, der das Unternehmen während des Sanierungsverfahrens vor Ort begleiten wird.
Das Unternehmen nutzt mit der Eigenverwaltung ein Verfahren der Insolvenzordnung. Ziel des Verfahrens ist es, dass Unternehmen dauerhaft fortführen zu können. Die Geschäftsführung behält das Ruder in der Hand und kann die Sanierungsmaßnahmen selbstständig entwickeln und durchführen. Anstelle eines Insolvenzverwalters wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Das Amtsgericht Halle hat Dr. Stephan Thiemann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH als vorläufigen Sachwalter bestellt.
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