Eigenverwaltung
Insolvenz ist nicht zwangsläufig Folge gravierender Managementfehler. Häufig führen äußere Ursachen wie z.B. ein gravierender Umsatzeinbruch, oder die Zahlungsunfähigkeit eines Großkunden zur Insolvenz. Diesem Umstand trug die Insolvenzgesetzgebung mit der Schaffung der Möglichkeit zur Eigenverwaltung in der Insolvenz Rechnung.
Im Gegensatz zum „normalen“ Insolvenzverfahren bleiben bei der Eigenverwaltung die Verwaltungs- und Verfügungsrechte bei der Unternehmensleitung. Die Eigenverwaltung ist nur auf Regelinsolvenzverfahre
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