Ebbinghaus: Gläubiger erhalten 28 % Quote
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, konnte den Gläubigern in dem heutigen Schlusstermin beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) berichten, dass er weitere 20 % auf die Forderungen ausschütten könne.
8 % hatten die Gläubiger bereits mit einer Abschlagszahlung während des Verfahrens erhalten. Die 110 Arbeitnehmer erhielten ihre Sozialplanansprüche sogar in voller Höhe. Dieses Ergebnis bezeichnete Voigt-Salus für ein mittelständisches Handelsunternehmen als äußerst erfolgreich.
Grund sei laut Voigt-Salus, dass das Verfahren im Jahr 2003 von der Geschäftsführung frühzeitig eingeleitet worden sei. Ihm sei es deshalb als Verwalter möglich gewesen, den Geschäftsbetrieb mit mehr als 11 Filialen in Berlin und Potsdam über acht Jahre fortzuführen und sukzessive zu beenden, nachdem sich die Hoffnung auf Übernahme durch den Großhändler KATAG (Bielefeld) zerschlagen hatte. Vorzeitige Schließungen von Standorten konnten damit z.T. verhindert werden. Vertragspartnern konnten damit Schäden erspart werden. Die Ansprüche der Warenlieferanten sind sogar vollständig erfüllt worden.
Die Geschäfte von Ebbinghaus gehörten während der West-Berliner-Zeit zu den prägenden Modefilialen. Der im Jahr 2011 verstorbene Namensgeber und Gründer Willi Ebbinghaus errichtete sein erstes Geschäft unmittelbar nach Kriegsende am 1. Juli 1945. Nach der Wiedereinigung gelang es seinen Nachfolgern nicht, das Unternehmen gegen den neuen Wettbewerb aufzustellen. Im Jahre 2003 musste deshalb das Insolvenzverfahren eingeleitet werden.
Mit der Durchführung des Schlusstermins und der sich nun anschließenden Verteilung der Geldbestände an die Gläubiger wird das 12 Jahre dauernde Insolvenzverfahren beendet.
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