03.08.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

e:veen gewinnt erste Runde im Rechtsstreit gegen die Stadtwerke Krefeld

Insolvente e:veen Energie eG gewinnt Rechtsstreit

Erfolg für e:veen: Das Landgericht Krefeld hat auf Antrag des Energieversorgers eine einstweilige Verfügung gegen die SWK Stadtwerke Krefeld AG und die SWK Energie GmbH erlassen.


Grund: Eine Pressemitteilung der Krefelder zum Insolvenzantrag von e:veen. Das Gericht ist der Meinung, dass die Äußerung „Für den Kunden wird es sowohl in der Ersatzversorgung als auch in der Grundversorgung teuer“ irreführend ist, wenn diese nicht entsprechend dahingehend erläutert wird, dass ein Kunde – wenn es denn überhaupt jemals zum Fall einer solchen Versorgung kommt – jederzeit durch sofortige Kündigung der Ersatzversorgung und durch sofortigen Wechsel zu jedem gewünschten Versorger die Ersatz- und Grundversorgung beenden kann.

„Die Entscheidung des Landgerichts ist richtig,“ sagt der vorläufige Insolvenzverwalter von e:veen, Prof. Dr. Volker Römermann. „Es kann nicht sein, dass ein einzelnes Stadtwerk versucht aus der Situation bei e:veen Kapital zu schlagen und Kunden verunsichert. Umso wichtiger war es nun, dass das Gericht hier einen Riegel vorgeschoben hat.“


Am 24. Juli hatte das Amtsgericht Hannover die vorläufige Insolvenzverwaltung über die e:veen Energie e.G. angeordnet und Prof. Römermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist im Energiesektor erfahren und hat bereits begonnen, im Rahmen des Eröffnungsverfahrens die Weichen für die Zukunft des Unternehmens zu stellen.


Der Beschluss des Gerichts wird derzeit durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. e:veen hat die Stadtwerke Krefeld sowie die SWK Energie GmbH der guten Ordnung halber bereits vorab informiert. „Im Sinne aller Kunden und Mitarbeiter von e:veen arbeiten wir weiter mit Hochdruck daran, das Unternehmen fit für die Zukunft zu machen,“ so Römermann.  


Übrigens: In einem weiteren Verfahren ist e:veen auch gegen das Vergleichsportal „Wechselpilot“ der Wechselpilot GmbH erfolgreich vorgegangen. Das Landgericht Köln hat am 31. Juli dem Anbieter untersagt, bei Google Werbeanzeigen mit dem Text „Insolventer Energieanbieter? Wir kennen seriöse Versorger“ zu schalten.


Zum Verfahrensablauf:

Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Eilentscheidung eines Gerichts. Eine endgültige Entscheidung ergeht ggf. später in einem Hauptsacheverfahren. Gegen den Beschluss der einstweiligen Verfügung könnten die Unternehmen noch beim Landgericht Krefeld bzw. im Fall Wechselpilot beim LG Köln Widerspruch einlegen. 

Beschluss vom 27. Juli 2018 (Az.: 11 O 58/18)




Über e:veen: 
Die e:veen Energie eG ist ein in ganz Deutschland tätiger Energieversorger für Strom und Gas. Vorstand ist Dieter Carstens. Das Unternehmen verkauft nachhaltige Produkte mit seinen Vertriebspartnern und verzeichnet ein stark wachsendes Geschäft. Mit über 50 Mitarbeitern wird von der Beschaffung bis zur Abrechnung auf Basis einer eigenen Plattform das gesamte Geschäft betrieben. Das Unternehmen machte 2017 rund 100 Millionen Euro Umsatz.

Servicenummer bei Rückfragen von Kunden: 
0511 – 51 51 41 0 (Mo - Fr 8 bis 18 Uhr)



Über Römermann: 
Die Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH arbeitet bundesweit von 16 Standorten aus. Die dort tätigen Insolvenzverwalter werden bundesweit von über 60 Gerichten bestellt. Seit vielen Jahren gehört die Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu den führenden Kanzleien im Bereich der Insolvenzverwaltung. Dabei steht sie für langjährige Erfahrung in unterschiedlichsten Krisen- und Insolvenzsituationen und legt besonderes Augenmerk auf die Betriebsfortführung und die – ggf. übertragende – Sanierung von Unternehmen sowie auf das Erstellen von Insolvenzplänen


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