Dr. Andreas Henkel saniert Ruschke Gerüstbau durch Insolvenzplan
Insolvenzplan einstimmig angenommen, hohe Quote für die Insolvenzgläubiger - der Geschäftsbetrieb wurde in der Insolvenz fast 3 Jahre lang fortgeführt.
Der Insolvenzverwalter und Sanierungsexperte
Dr. Andreas Henkel hat das einzelkaufmännische Gerüstbauunternehmen Ruschke
über einen Zeitraum von fast drei Jahren in der Insolvenz fortgeführt. Seit der
Restrukturierung im Frühjahr/Sommer 2013 erwirtschaftet es durchgängig gute
Gewinne. Die lange Betriebsfortführung war notwendig, weil zunächst eine
Finanzierungslösung für die Ablösung des erheblichen betriebsnotwendigen
Anlagevermögens gefunden werden musste und weil sich die Erteilung der
verbindlichen Auskünfte zum Erlass der Einkommen-/Gewerbesteuer auf den
Sanierungsgewinn hingezogen hat.
Die Gläubiger haben den Insolvenzplan
einstimmig angenommen, das Amtsgericht Pinneberg - 71 IN 35/13 - hat den Plan
am 09.10.2015 bestätigt (vormals war das Amtsgericht Hamburg - 67e IN 395/12 -
zuständig). Die Gläubiger haben eine hohe Quote von 68,44 % ausgezahlt
bekommen, die auch dadurch erzielt wurde, dass der Verwalter erhebliche Anfechtungsansprüche
durchgesetzt hatte. Dr. Andreas Henkel: „Das Unternehmen ist gut aufgestellt
und ich freue mich, dass es nun ohne die Belastungen aus der Vergangenheit neu
starten kann“.
Über Feser& Spliedt: Die überregional tätige Kanzlei wurde vor 30 Jahren gegründet und verfügt über sehr viel Erfahrung in der Bearbeitung größerer Insolvenz- und Konkursverfahren, insbesondere mit Betriebsfortführung. Die Kanzlei hat bislang mindestens 40 Verfahren erfolgreich durch einen Insolvenzplan abgeschlossen.
Dr. Andreas Henkel, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Betriebswirt (IWW), hat zuletzt in den Insolvenzverfahren Fertig & Massiv Haustechnik GmbH, Plau am See, sowie Stapelfeldt Transport GmbH, Hamburg (jeweils übertragende Sanierung) Sanierungserfolge erzielt. Er ist Mit-Herausgeber der ZInsO und u.a. Autor im - demnächst erscheinenden - Sanierungsrechts-Kommentar (Hrsg.: A. Schmidt), im Borchardt/Frind: Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren und im Vallender/Undritz: Praxis des Insolvenzrechts.
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