17.03.2011 - Kategorie "Arbeitnehmer"

Direktversicherung in der Insolvenz des Arbeitgebers

Direktversicherung in der Insolvenz des Arbeitgebers

Rechtsanwalt Horrion: Arbeitnehmer behält bei Erreichen der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft das Bezugsrecht aus der Direktversicherung.


Bei Insolvenz des Arbeitgebers behält der Arbeitnehmer seinen Bezugsanspruch aus Direktversicherung mit eingeschränkt unwiderruflichem Bezugsrecht, wenn bei Arbeitnehmer unverfallbare Versorgungsanwar

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