Die M. Westermann & Co. GmbH startet Eigenverwaltung
Die M. Westermann & Co. GmbH (WESCO) hat heute beim zuständigen Amtsgericht in Arnsberg einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt. Das Gericht hat diesem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Die M. Westermann & Co. GmbH geht diesen Schritt, weil verschiedene externe Entwicklungen die wirtschaftliche Situation des Unternehmens massiv eingetrübt haben. So sind aufgrund des Ukraine-Kriegs sowohl die Beschaffungspreise für Material als auch die Energiekosten unerwartet stark gestiegen, was nicht vollumfänglich an die Kunden weitergegeben werden konnte. Im Absatzbereich erschwert darüber hinaus die allgemeine Kaufzurückhaltung das Geschäft insbesondere im WESCO-Spezialsegment für hochwertige Müllsammler. Bereits eingeleitete punktuelle Maßnahmen, wie die Optimierung des Lagermanagements sowie Anpassungen im Personalbereich, hatten bisher leider nicht ausgereicht, um die Probleme nachhaltig in den Griff zu bekommen.
Mit dem gerichtlichen Sanierungsverfahren ist beabsichtigt, die gegenwärtige Krisenlage zu bewältigen und sich für die Zukunft neu aufzustellen. Durch die jetzt vorliegende gerichtliche Anordnung kann die M. Westermann & Co. GmbH dabei die Instrumente der Insolvenzordnung nutzen, um dem eingeschlagenen Restrukturierungskurs fortzuführen.
Um der Komplexität und der rechtlichen Herausforderungen des Eigenverwaltungsverfahrens gerecht zu werden, wird die Geschäftsführung ab sofort von Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres aus der Kanzlei AndresPartner unterstützt. Zusammen mit seinem Team ausgewählter Experten hat der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Unternehmen erfolgreich bei ihren Sanierungsverfahren begleitet.
„Die Eigenverwaltung ist ein effektives Instrument zur Restrukturierung von Unternehmen. In den kommenden Wochen und Monaten werden wir Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten aufnehmen und auf dieser Grundlage die Sanierung von WESCO vorantreiben“, erläutert der zum Generalbevollmächtigten berufene Restrukturierungsexperte Andres die anstehenden Schritte. Er wird jetzt kurzfristig einen geordneten Verkaufsprozess anstoßen, um einen Käufer zu finden, der in das Unternehmen investiert und das Geschäft weiterentwickeln will.
Bei ihrem Vorhaben wird das Unternehmen auch durch den gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter, dem sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, begleitet. Seine Aufgabe ist es, die M. Westermann & Co. GmbH im gesamten Verfahren zu überwachen und die Interessen aller Gläubigerinnen und Gläubiger zu wahren.
In der Eigenverwaltung wird der Geschäftsbetrieb der Unternehmensgruppe vollumfänglich fortgeführt. Allen Geschäftspartnern steht WESCO selbstverständlich unverändert im vollen Umfang zur Verfügung. Produktion, Termin- und Liefertreue sind auch weiterhin gewährleistet.
Die Eigenverwaltung wurde auch für die affiliierte H. Dedores & Co. GmbH aus Schwarzenberg beantragt. Sie ist als Produktions- und Zuliefergesellschaft Teil der Unternehmensgruppe. Die Tochtergesellschaften VILLA WESCO, S.L.U. (Spanien) sowie Wesco International BV (Niederlande) sind nicht vom Eigenverwaltungsverfahren betroffen.
Die Löhne und Gehälter der rund 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arnsberg und Schwarzenberg sind im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert. Sie wurden heute von der Geschäftsführung und dem Generalbevollmächtigten über die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen informiert.
Weitere
Informationen:
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.