13.12.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Die Belastungsprobe der Corona-Staatshilfen kommt erst noch

Einige Unternehmen könnte die Rückzahlung der Corona-Hilfen in die Insolvenz treiben

Unternehmensinsolvenzen weiter auf niedrigem Niveau: Die Belastungsprobe der Corona-Staatshilfen kommt erst noch


Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen befindet sich im Zeitraum von Januar bis September 2021 immer noch deutlich unter der des Vorjahreswertes. Die Insolvenzwelle ist bisher ausgeblieben. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter und Sachwalter erwartet aber zukünftig einen schleichenden Anstieg von Marktaustritten.

 

Das Statistische Bundesamt* meldet – trotz eines zuletzt ansteigenden Trends der beantragten Regelinsolvenzen im November – bei den Unternehmensinsolvenzen für die ersten drei Quartale des Jahres 2021 einen Rückgang von 14,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

 

„Die Unternehmensinsolvenzen befinden sich trotz der Corona-Pandemie mit ihren zahlreichen Einschränkungen nach wie vor auf einem niedrigen Niveau. Die staatlichen Hilfen zeigen bisher noch ihre Wirkung, doch die tatsächliche Belastungsprobe dieser Hilfen kommt erst noch“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).

 

Die finanziellen Hilfen, die an die Unternehmen im Rahmen der Pandemie ausgezahlt wurden, standen überwiegend unter dem Vorbehalt der Überprüfung in einer Schlussabrechnung. Für einige Unternehmen könnte die teilweise oder sogar vollständige Rückzahlung dieser Gelder zu einer untragbaren Belastung werden. „Die Überbrückungshilfen wurden zwar noch einmal bis in den Sommer des nächsten Jahres verlängert, aber in der Zwischenzeit hat sich in vielen Branchen das Geschäft verändert. Irgendwann werden sich diese Unternehmen den neuen Marktbedingungen stellen und ihr Geschäftsmodell überdenken müssen: Hotellerie und Gastronomie kämpfen mit fehlenden Mitarbeitern, der Einzelhandel mit dem allzeit verfügbaren Angebot des Online-Handels“, so der VID-Vorsitzende.

 

Der VID rechnet auch für das kommende Jahr nicht mit einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen, der das Niveau der Zeit vor der Corona-Pandemie deutlich übersteigt. Angesichts der sich verändernden Marktbedingungen erwartet der Berufsverband eher einen Anstieg bei den Marktaustritten außerhalb der Insolvenz.



Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

 


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