30.09.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

DF Deutsche Forfait AG stellt Insolvenzantrag

DF Deutsche Forfait AG:Gespräche mit Investoren ohne positives Ergebnis

One Square Advisory Services GmbH: DF Deutsche Forfait AG bricht Verhandlungen mit Anleihegläubigern zur Rettung der Gesellschaft ab und stellt Insolvenzantrag


Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) hat am 29. September 2015 beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.

Angabegemäß konnten die Gespräche mit Investoren zur Schließung der bestehenden Eigenkapitallücke nicht rechtzeitig zum 30. September mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden. Die Frist bis zum 30.9. war entscheidend für die Eintragung der im Juni und Juli 2015 platzierten Sach- und Barkapitalerhöhung in das Handelsregister. Ziel dieser Kapitalmaßnahmen war, das infolge des OFAC-Listing durch Verluste erheblich reduzierte Eigenkapital wieder zu erhöhen und die im IDW S6-Gutachten geforderte Mindeststärkung des Eigenkapitals zu erreichen.
 

Bis zuletzt hatte der gemeinsame Vertreter in enger Abstimmung mit einer Gruppe von Anleihegläubigern über den Verkauf ihrer Anleihen an die Gesellschaft verhandelt. Diese Gruppe war bereit, Anleihen im Nominalwert von bis zu EUR 3,6 Millionen zu verkaufen, um die von der Gesellschaft kommunizierte Lücke von EUR 2,5 Millionen zu schließen. Damit hätte eine Insolvenz vermieden werden können. Allerdings konnte bis zum Abend des 28. September keine Einigung über den Preis erzielt werden. Daraufhin brach die Gesellschaft die Verhandlungen ab und stellte Insolvenzantrag.


Das beantragte Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung und die damit verbundene Fortführung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft unter der Leitung des derzeitigen Vorstands wird nicht zuletzt deshalb von den Anleihegläubigern kritisch gesehen und abgelehnt. Insbesondere bestehen seitens der Anleihegläubiger Zweifel, dass ein vom derzeitigen Vorstand erarbeiteter Insolvenzplan zur bestmöglichen Gläubigerbefriedigung führt.

 

Der gemeinsame Vertreter wird die Anleihegläubiger im Gläubigerausschuss repräsentieren und auf eine Überführung des Verfahrens in eine Regelinsolvenz unter der Führung des zum vorläufigen Sachwalter bestellten Rechtsanwalt Dr. Jörg Nerlich drängen.

 

Darüber hinaus haben schon heute zahlreiche Anleihegläubiger ihre Bereitschaft bekundet, an einem unter der Führung des gemeinsamen Vertreters konzipierten Plans mitzuwirken und diesen Plan finanziell zu unterstützen.

 


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