01.04.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Das Markthaus ist gerettet - Gläubigerversammlung stimmt für Insolvenzplan

Sanierung der insolventen Markthaus gGmbH angenommen

Dank eines Kraftakts aller Beteiligten ist es gelungen, das in finanzielle Schieflage geratene größte Inklusionsunternehmen der Metropolregion Rhein-Neckar, die MARKTHAUS - Recycling Kaufhaus Mannheim gGmbH, zu sanieren und die künftige Existenz des Unternehmens zu sichern.


Am Dienstag stimmten die Gläubiger einstimmig für den vom Insolvenzverwalter ausgearbeiteten Insolvenzplan und erklärten den vollständigen Verzicht auf ihre Forderungen. Kunden und Mitarbeitern dürfen aufatmen.


Die Gläubiger der MARKTHAUS - Recycling Kaufhaus Mannheim gGmbH stimmten am 31. März 2020 in einer vom Insolvenzgericht Mannheim eigens dafür anberaumten Gläubigerversammlung für den vom Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thomas Oberle, SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vorgelegten Insolvenzplan. Sie verzichteten in vollem Umfang auf ihre Forderungen und legten damit den Grundstein für eine umfassende Sanierung des Unternehmens und seine konzeptionelle Neuausrichtung.


Noch am gleichen Tag hat das Insolvenzgericht den von den Gläubigern beschlossenen Insolvenzplan bestätigt. Das Insolvenzverfahren kann nun kurzfristig beendet werden; das Markthaus wird anschließend außerhalb des Insolvenzverfahrens weitergeführt.


Das zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags noch über 100 Mitarbeiter beschäftigende Unternehmen wird nun mit zunächst rund 80 Mitarbeitern fortgeführt. Der Abbau einiger Arbeitsplätze ist auf teilweise von der Geschäftsführerin noch vor Verfahrensbeginn eingeleitete und während des Insolvenzverfahrens durchgeführte Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen. Die beiden sozialen Secondhand-Kaufhäuser sowie vier Nahversorgungs-Lebensmittelmärkte in der Metropolregion Rhein-Neckar und an der Bergstraße bleiben unverändert erhalten.


Die künftige Fortführung wird auch dank der finanziellen Unterstützung durch die Stadt Mannheim zusammen mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) ermöglicht; auch die Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat beschlossen, für zwei Jahre einen Zuschuss zu gewähren, um damit den Standort in Neckarhausen zu sichern. Mit rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans ändern sich außerdem die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen.


Neue Gesellschafterin wird die ServiceHaus Service-GmbH sein, eine Tochtergesellschaft der städtischen GBG – Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH. Die gefundene Lösung, der nun die Gläubiger und die Altgesellschafter zugestimmt haben, ist gerade in der gegenwärtig sehr schwierigen allgemeinen Situation außerordentlich erfreulich. Sie sichert die Existenz des größten gemeinnützigen Inklusionsunternehmens der Metropolregion Rhein-Neckar, das mit der Beschäftigung von geistig und/oder körperlich beeinträchtigten Mitarbeitern in Höhe eines Anteils von rund 40% an der Belegschaft und der Aufrechterhaltung der Nahversorgung mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs eine unschätzbar wertvolle Funktion erfüllt.


Mit Bestätigung des Insolvenzplans ist letztlich die sehr schwierige Phase der Betriebsfortführung in der Insolvenz überstanden. Dies ist nicht zuletzt dank eines bemerkenswerten Zusammenhalts und einer immensen Schaffenskraft der im MARKTHAUS beschäftigten Mitarbeiter gelungen. Das Unternehmen hat sich während des Insolvenzverfahrens solange am Markt bewährt, bis letztlich ausreichend externe Hilfe zur Verfügung stand.




SZA Schilling, Zutt und Anschütz Rechtanwaltsgesellschaft mbH
Schilling, Zutt & Anschütz ist seit über einem Jahrhundert eine derangesehensten deutschen Wirtschaftssozietäten. Mit rund 100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Büros in Frankfurt, Mannheim, München und Brüssel berät die Sozietät nationale und internationale Mandanten zu komplexen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A, Compliance, Kapitalmarktrecht, Real Estate, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Prozessrecht, Steuerrecht, Private Clients sowie Öffentliches Recht.

Rechtsanwalt Thomas Oberle und Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung werden regelmäßig von verschiedenen Insolvenzgerichten als Insolvenzverwalter bestellt und sind als „Eigenverwalter“ tätig. Sie sind Gründungsmitglieder des Forum270, einem Zusammenschluss führender Restrukturierungsberater und Insolvenzpraktiker.


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